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    Differenz bei der Berechnung

    Hallo,

    ich bin Lohnsteuerklasse 1, und habe 2014 das ganze Jahr über ohne einen Arbeitgeberwechsel gearbeitet.

    Wenn ich jetzt alle Daten in Elster eingebe (bzw. durch den elektronischen Belegabruf eintragen lasse) kommt eine Nachzahlung raus.
    Ich habe zwar noch keine Belege hinterlegt, jedoch hätte ich erwartet dass das +- 0 aufgeht.

    Wenn ich jedoch die selben Daten hier (https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2014/?) beim BMF-Steuerrechner eingebe, stimmt alles wie ich es erwartet habe (geht auf +- 0 auf).

    Was mache ich bei Elster falsch ?

    Habe folgende Anlagen hinzugefügt: Hauptvordruck, Anlage N (aus nichtselbständiger Arbeit), Vorsorgeaufwand

    Gruß
    Zuletzt geändert von Ka92; 06.09.2015, 15:40.

    #2
    AW: Differenz bei der Berechnung

    Woher sollen wir das wissen, wenn du uns die genauen Zahlen nicht nennst?
    Mfg

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      #3
      AW: Differenz bei der Berechnung

      Beitrag nachträglich gelöscht.
      Zuletzt geändert von Ka92; 06.09.2015, 16:49.

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        #4
        AW: Differenz bei der Berechnung

        Guten Tag,
        wurde im L&G-Rechner auch das Jahr 2014 eingestellt?
        Wo sitzt das Kreuz in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11?
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

        Kommentar


          #5
          AW: Differenz bei der Berechnung

          Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
          Guten Tag,
          wurde im L&G-Rechner auch das Jahr 2014 eingestellt?
          Ja

          Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
          Wo sitzt das Kreuz in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11?
          Bei Nein.
          Wenn ich aber Ja ankreuze ändert sich der berechnete Steuerbetrag auch nicht.
          Zuletzt geändert von Ka92; 06.09.2015, 14:58.

          Kommentar


            #6
            AW: Differenz bei der Berechnung

            Zitat von Ka92 Beitrag anzeigen
            Bei Nein.
            Wenn ich aber Ja ankreuze ändert sich der berechnete Steuerbetrag auch nicht.
            Genau, bei mir ergibt sich so oder so eine Einkommensteuer von 267 €. Trotzdem sollte die Frage natürlich richtig beantwortet werden!

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              #7
              AW: Differenz bei der Berechnung

              Ja, das scheint so richtig zu sein.

              Du kannst die Steuerschuld noch senken (ggfs somit auch eine Erstattung erreichen ), wenn du vielleicht noch andere Versicherungen wie zB Haftpflicht, Kfz - Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung hättest oder z.B. Spenden, Fahrten zw.Wohnung u. Tätigkeitsstätte hättest.

              Einfach mal die entsprechenden Formulare und die Ausfüllhilfe durchlesen.
              Mfg

              Kommentar


                #8
                AW: Differenz bei der Berechnung

                Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                Ja, das scheint so richtig zu sein.

                Du kannst die Steuerschuld noch senken (ggfs somit auch eine Erstattung erreichen ), wenn du vielleicht noch andere Versicherungen wie zB Haftpflicht, Kfz - Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung hättest oder z.B. Spenden, Fahrten zw.Wohnung u. Tätigkeitsstätte hättest.

                Einfach mal die entsprechenden Formulare und die Ausfüllhilfe durchlesen.
                Das ist mir klar.
                Aber soweit bin ich noch nicht. Das kommt alles später.

                Aber ich möchte erst einmal mit einer "neutralen" Ausgangsbasis starten.
                Meiner Meinung nach, muss ich irgendwo einen Fehler bei Elster gemacht haben.

                Ich bin wie gesagt Steuerklasse 1, und habe das Jahr über ohne Unterbrechung gearbeitet.
                Also eine recht einfach zu berechnende Situation.
                Aber wie kann es jetzt dazu kommen, dass ich bereits eine Nachzahlung erhalte wenn ich nur die Daten meiner Lohnsteuerbescheinigung in Elster eingebe. Da müsste doch erst einmal ein Betrag vom +-0 € rauskommen. Alle steuern wurden ja bereits vom AG abgeführt.

                Was mich eben noch mehr verunsichert ist, dass der Rechner vom BMF mir dann wiederum fast auf dem Cent genau die Steuern ausrechnet die ich auch gezahlt habe (entspricht also einer Steuernachzahlung von +- 0).

                Irgendwo muss doch jetzt der Fehler in Elster sein ???

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                  #9
                  AW: Differenz bei der Berechnung

                  Zwischen Lohnsteuerberechnung (Lohnsteuertabelle) und Einkommensteuer kann es schonmal zu kleinen Differenzen <50 Euro kommen. Das ist ganz normal.

                  Das liegt bei dir vermutlich daran, dass bei der Lohnsteuerberechnung eine Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt wird. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung dürfen aber nur die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden.
                  Zuletzt geändert von Elster-Tester; 06.09.2015, 15:53.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Differenz bei der Berechnung

                    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                    Zwischen Lohnsteuerberechnung (Lohnsteuertabelle) und Einkommensteuer kann es schonmal zu kleinen Differenzen <50 Euro kommen. Das ist ganz normal.
                    Aber warum deckt sich dann wiederum die Berechnung der Steuer aus der Lohnsteuerbescheinigung mit dem des BMF-Rechners.
                    Den BMF-Rechner habe ich so eingestellt, dass dieser die Steuern auf Grundlage des Bruttojahreseinkommens berechnet und Elster rechnet ja sowieso immer auf der Grundlage des Jahreseinkommens.

                    Von dem her dürfte es ja zwischen Elster und dem BMF-Rechner zumindest keine Unterschiede gaben, oder ???

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                      #11
                      AW: Differenz bei der Berechnung

                      Welcher BMF Rechner?
                      Lohn oder Einkommensteuer?

                      Bezüglich der Abweichung :
                      Das liegt bei dir vermutlich daran, dass bei der Lohnsteuerberechnung eine Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt wird. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung dürfen aber nur die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden.
                      Mfg

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Differenz bei der Berechnung

                        Erst einmal Danke an Dich und alle anderen die sich in diesem Thread beteiligt haben.

                        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                        Welcher BMF Rechner?
                        Lohn oder Einkommensteuer?
                        Ich habe den hier verwendet (Lohnsteuer): https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2014/?


                        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                        Bezüglich der Abweichung :
                        Das liegt bei dir vermutlich daran, dass bei der Lohnsteuerberechnung eine Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt wird. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung dürfen aber nur die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden.
                        Danke.
                        Wie setzt sich den die Mindestvorsorgepauschale zusammen (fürs reine Verständnis, nur dass ich mal den Hintergrund verstehe)?
                        Also für was ist die gedacht ?

                        Alles was mit Sozialversicherungen zu tuen hat, oder ?
                        KV, AV, PV, RV und ggf. auch noch private Zusatzversicherungen (private KV-Zusatz, private PV-Zusatz, ...) ?

                        Und da ich dann beispielsweise keine privaten Zusatzversicherungen habe komme ich dann auf einen niedrigeren Betrag als die Pauschale. Sehe ich das richtig ?

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                          #13
                          AW: Differenz bei der Berechnung

                          Das Problem ist, dass bei einer über den tatsächlichen Aufwendungen liegenden Mindestvorsorgepauschale und einem Arbeitslohn von mehr als 10.800,00 € eine Verpflichtung besteht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

                          Sonst hätte ich dir geraten, einfach keine Steuererklärung abzugeben.

                          Zu deinem letzten Beitrag:
                          Die Mindestvorsorgepauschale (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 dritter Teilsatz EStG) in Höhe von 12 % des Arbeitslohns mit einem Höchstbetrag von jährlich 1 900 Euro (in Steuerklasse III 3 000 Euro) ist anzusetzen, wenn sie höher ist als die Summe der Teilbeträge für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung.

                          RV und ALV werden lohnsteuerlich eigens behandelt.
                          Zuletzt geändert von Charlie24; 06.09.2015, 16:25.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Differenz bei der Berechnung

                            Zum Thema Mindestvorsorgepauschale :

                            http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home

                            Zum Thema BMF Rechner :

                            Mit einem Lohnsteuer -Rechner kannst du nur die Lohnsteuer berechnen. Und die ist ja richtig. Deine Frage bezieht sich aber auf die Differenz zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer. Für die Berechnung der Einkommensteuer brauchst du einen Einkommensteuer -Rechner.
                            Mfg

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                              #15
                              AW: Differenz bei der Berechnung

                              Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                              Zum Thema Mindestvorsorgepauschale :

                              http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home

                              Zum Thema BMF Rechner :

                              Mit einem Lohnsteuer -Rechner kannst du nur die Lohnsteuer berechnen. Und die ist ja richtig. Deine Frage bezieht sich aber auf die Differenz zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer. Für die Berechnung der Einkommensteuer brauchst du einen Einkommensteuer -Rechner.
                              Dankeschön für die Hilfe
                              Wünsche euch noch einen schönen Sonntag.
                              Zuletzt geändert von Ka92; 06.09.2015, 16:53.

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