Hallo,
mein Problem bezieht sich auf die Anlage V der "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung ...". Bei einem Mietshaus habe ich einen höheren Ausgabebetrag (der einfachen Rechnung wegen nehme ich mal 30.000 €), der im Jahr 2013 angefallen ist, auf 2013-2015 verteilt.
Erklärung 2013 (erstes Jahr): Da ging alles problemlos. Unter "auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen" konnte ich bei "Gesamtaufwand 2013" die einzelnen Rechnungsbeträge eingeben und bei "davon 2013 abzuziehen" jeweils ein Drittel des Betrags. Die Felder "zu berücksichtigender Anteil aus 2012" und den Vorjahren blieben leer.
Erklärung 2014 (zweites Jahr): Hier war zunächst unklar, ob ich unter "Gesamtaufwand 2014" etwas eintragen muss. Weil alle Rechnungen 2013 bezahlt waren, dachte ich, hier kommen 0 € rein. Ich habe nur unter "zu berücksichtigender Anteil aus 2013" die 10.000 € eingetragen. Beim Blättern auf die nächste Seite kam dann aber die Fehlermeldung: "Der im Feld 'Gesamtaufwand 2013: abzugsfähige Werbungskosten' eingegebene Wert muss ungleich 0 sein." Das war schon deshalb seltsam, weil damit das Feld "Gesamtaufwand 2014" gemeint sein muss, ein Feld "Gesamtaufwand 2013" gibt es gar nicht. Daraufhin habe ich unter "Gesamtaufwand 2014" nochmals die Unkosten von 2013 eingetragen und dass davon 2014 10.000 € abzugsfähig sind. Das führte aber zum Ergebnis, dass nun insgesamt mit den 10.000 € aus 2013 20.000 € in diesem Jahr abgezogen werden statt nur 10.000 €.
Ich hoffe, dass ich mein Problem nicht zu unanschaulich dargestellt habe und bedanke mich jetzt schon für die Antwort(en).
mein Problem bezieht sich auf die Anlage V der "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung ...". Bei einem Mietshaus habe ich einen höheren Ausgabebetrag (der einfachen Rechnung wegen nehme ich mal 30.000 €), der im Jahr 2013 angefallen ist, auf 2013-2015 verteilt.
Erklärung 2013 (erstes Jahr): Da ging alles problemlos. Unter "auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen" konnte ich bei "Gesamtaufwand 2013" die einzelnen Rechnungsbeträge eingeben und bei "davon 2013 abzuziehen" jeweils ein Drittel des Betrags. Die Felder "zu berücksichtigender Anteil aus 2012" und den Vorjahren blieben leer.
Erklärung 2014 (zweites Jahr): Hier war zunächst unklar, ob ich unter "Gesamtaufwand 2014" etwas eintragen muss. Weil alle Rechnungen 2013 bezahlt waren, dachte ich, hier kommen 0 € rein. Ich habe nur unter "zu berücksichtigender Anteil aus 2013" die 10.000 € eingetragen. Beim Blättern auf die nächste Seite kam dann aber die Fehlermeldung: "Der im Feld 'Gesamtaufwand 2013: abzugsfähige Werbungskosten' eingegebene Wert muss ungleich 0 sein." Das war schon deshalb seltsam, weil damit das Feld "Gesamtaufwand 2014" gemeint sein muss, ein Feld "Gesamtaufwand 2013" gibt es gar nicht. Daraufhin habe ich unter "Gesamtaufwand 2014" nochmals die Unkosten von 2013 eingetragen und dass davon 2014 10.000 € abzugsfähig sind. Das führte aber zum Ergebnis, dass nun insgesamt mit den 10.000 € aus 2013 20.000 € in diesem Jahr abgezogen werden statt nur 10.000 €.
Ich hoffe, dass ich mein Problem nicht zu unanschaulich dargestellt habe und bedanke mich jetzt schon für die Antwort(en).
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