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Vorsteuer anmelden - was kommt wo hin?

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    Vorsteuer anmelden - was kommt wo hin?

    Hallo!

    Ich bin ganz neu Unternehmerin, mit einer GbR.
    Rückwirkend, für die ersten drei Monate, habe ich nun die Vorsteuer beim Finanzamt angemeldet und bekam heute einen Anruf, dass ich wohl ein paar Einträge für den "Erwerb von Waren" vergessen hätte. Eigentlich dachte ich, dass ich die Frau am Telefon und ihre Erklärung verstand, jetzt sitze ich dennoch vor Elster und weiß nicht, wo ich was eintragen soll.

    Folgende Posten habe ich:
    Umsatz: Einzutragen auf Seite 4 (Lieferungen und sonstige Leistungen), Position 81. Korrekt?
    Erwerb von Büromaterial: Großes Fragezeichen. Einzutragen auf Seite 5 (Innergemeinschaftliche Erwerbe), Position 89?
    Vorsteuerabzug für bezahlte Dienstleistungen (Bewirtung, Fahrtkosten, etc.): Eintragen auf Seite 9, Position 66. Korrekt?
    Vorsteuerabzug für die bezahlten Erwerbe (Büromaterial): Einzutragen auf Seite 9, Position 61. Korrekt?

    Leider komme ich damit auf ein Ergebnis, das laut meiner Logik nicht stimmt, da die Umsatzsteuer durch den Eintrag auf Seite 5 (Innergemeinschaftliche Erwerbe) sowohl hinzu- und dann wieder abgerechnet wird. Kann es sein, dass der Eintrag auf Seite 5 doch nicht stimmt und ich den Erwerb der Waren woanders eintragen muss?

    Danke im Voraus für Eure Hilfe!!

    #2
    AW: Vorsteuer anmelden - was kommt wo hin?

    Du postest unter ElsterFormular, verwendest aber wohl ElsterOnline.

    Innergemeinschaftliche Erwerbe sind Erwerbe aus anderen EU-Staaten, die dort steuerfreie Auslandsumsätze sind. Vorsteuern sind in einer Summe bei den Vorsteuern aus Rechnungen von anderen Unternehmern einzutragen.

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      #3
      AW: Vorsteuer anmelden - was kommt wo hin?

      Hallo Hanna,

      bitte einmal zu den jeweiligen Punkten genau den Sachverhalt aufschreiben, vor allem ob es sich um einen VERkauf oder EINkauf handelt und ob alles im Inland war oder auch ein Auslandsbezug bestand.
      Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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        #4
        AW: Vorsteuer anmelden - was kommt wo hin?

        Sofern du dein Büromaterial als innergemeinschaftlichen Erwerb bezogen hast, dann ist es korrekt.

        Du musst den i.E. versteuern und hast gleichzeitig daraus den Vorsteuerabzug. Im Bezug auf den i.E. somit ein Nullsummenspiel.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          AW: Vorsteuer anmelden - was kommt wo hin?

          Danke für Eure Antworten!

          Wenn ich also das Büromaterial lediglich in Deutschland gekauft habe, muss ich dann eigentlich nur meine Umsätze in Position 81 und meine Vorsteuer für Ausgaben in Position 66 eintragen?


          Sorry, für den Post im falschen Forum, ich wusste gar nicht, dass es noch ein "richtiges Formular" gibt:-)

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            #6
            AW: Vorsteuer anmelden - was kommt wo hin?

            Hallo hanna.kloetzer,

            genauso ist es -> du hast dich wahrscheinlich durch das "Erwerbe" irritieren lassen, aber diese Sonderform der innergemeinschaftlichen Erwerbe wurde ja schon erklärt.

            Tschüß

            P.S. ich verschiebe dich mal ins korrekte Unterforum -> ElsterOnlineportal. Andere hilfesuchende User werden sonst irritiert. Es geht also nicht um ein falsches Formular, sondern das korrekte Unterforum.
            Zuletzt geändert von holzgoe; 15.09.2015, 10:36. Grund: Ergänzung

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