Hallo!
Ich bin ganz neu Unternehmerin, mit einer GbR.
Rückwirkend, für die ersten drei Monate, habe ich nun die Vorsteuer beim Finanzamt angemeldet und bekam heute einen Anruf, dass ich wohl ein paar Einträge für den "Erwerb von Waren" vergessen hätte. Eigentlich dachte ich, dass ich die Frau am Telefon und ihre Erklärung verstand, jetzt sitze ich dennoch vor Elster und weiß nicht, wo ich was eintragen soll.
Folgende Posten habe ich:
Umsatz: Einzutragen auf Seite 4 (Lieferungen und sonstige Leistungen), Position 81. Korrekt?
Erwerb von Büromaterial: Großes Fragezeichen. Einzutragen auf Seite 5 (Innergemeinschaftliche Erwerbe), Position 89?
Vorsteuerabzug für bezahlte Dienstleistungen (Bewirtung, Fahrtkosten, etc.): Eintragen auf Seite 9, Position 66. Korrekt?
Vorsteuerabzug für die bezahlten Erwerbe (Büromaterial): Einzutragen auf Seite 9, Position 61. Korrekt?
Leider komme ich damit auf ein Ergebnis, das laut meiner Logik nicht stimmt, da die Umsatzsteuer durch den Eintrag auf Seite 5 (Innergemeinschaftliche Erwerbe) sowohl hinzu- und dann wieder abgerechnet wird. Kann es sein, dass der Eintrag auf Seite 5 doch nicht stimmt und ich den Erwerb der Waren woanders eintragen muss?
Danke im Voraus für Eure Hilfe!!
Ich bin ganz neu Unternehmerin, mit einer GbR.
Rückwirkend, für die ersten drei Monate, habe ich nun die Vorsteuer beim Finanzamt angemeldet und bekam heute einen Anruf, dass ich wohl ein paar Einträge für den "Erwerb von Waren" vergessen hätte. Eigentlich dachte ich, dass ich die Frau am Telefon und ihre Erklärung verstand, jetzt sitze ich dennoch vor Elster und weiß nicht, wo ich was eintragen soll.
Folgende Posten habe ich:
Umsatz: Einzutragen auf Seite 4 (Lieferungen und sonstige Leistungen), Position 81. Korrekt?
Erwerb von Büromaterial: Großes Fragezeichen. Einzutragen auf Seite 5 (Innergemeinschaftliche Erwerbe), Position 89?
Vorsteuerabzug für bezahlte Dienstleistungen (Bewirtung, Fahrtkosten, etc.): Eintragen auf Seite 9, Position 66. Korrekt?
Vorsteuerabzug für die bezahlten Erwerbe (Büromaterial): Einzutragen auf Seite 9, Position 61. Korrekt?
Leider komme ich damit auf ein Ergebnis, das laut meiner Logik nicht stimmt, da die Umsatzsteuer durch den Eintrag auf Seite 5 (Innergemeinschaftliche Erwerbe) sowohl hinzu- und dann wieder abgerechnet wird. Kann es sein, dass der Eintrag auf Seite 5 doch nicht stimmt und ich den Erwerb der Waren woanders eintragen muss?
Danke im Voraus für Eure Hilfe!!
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