Wo kann man in der Umsatzsteuererklärung die von der Steuerkasse bereits geleisteten Erstattungen in Abzug bringen?
Beispiel:
2014 hatte ich keine Einkünfte. Laut EÜR und Umsatzsteuererklärung müsste die Steuerkasse 660 € erstatten.
Das wäre aber falsch, denn durch die Umsatzsteuervoranmeldung hatte die Steuerkasse bereits 540 € erstattet.
Zu erstatten wäre also nur noch der Restbetrag (660-540=) 110 €.
Trägt man 540 € mit negativem Vorzeichen in Zeile 108, erhöht sich der Erstattungsbetrag. Er soll sich aber vermindern.
Nimmt man ein positives Vorzeichen, erhöht er sich ebenfalls.
Oder zieht die Steuerkasse den bereits erstatteten Betrag selbst ab?
Dies ist keine Frage zur EÜR. Es geht ausschließlich um die Umsatzsteuererklärung.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Edith
Beispiel:
2014 hatte ich keine Einkünfte. Laut EÜR und Umsatzsteuererklärung müsste die Steuerkasse 660 € erstatten.
Das wäre aber falsch, denn durch die Umsatzsteuervoranmeldung hatte die Steuerkasse bereits 540 € erstattet.
Zu erstatten wäre also nur noch der Restbetrag (660-540=) 110 €.
Trägt man 540 € mit negativem Vorzeichen in Zeile 108, erhöht sich der Erstattungsbetrag. Er soll sich aber vermindern.
Nimmt man ein positives Vorzeichen, erhöht er sich ebenfalls.
Oder zieht die Steuerkasse den bereits erstatteten Betrag selbst ab?
Dies ist keine Frage zur EÜR. Es geht ausschließlich um die Umsatzsteuererklärung.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Edith
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