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Vom Angestellten zum Azubi...Verzweiflung pur :/

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    Vom Angestellten zum Azubi...Verzweiflung pur :/

    hallo liebe Leute...

    Ich sitze seit einer Woche daran meine Steuererklärung für 2014 zu erstellen...

    Ich war von Januar bis einschließlich August Angestellter, bin aber seit September 2014 wieder Auszubildender.

    Da die Lohnsteuer (meines Wissens) im Voraus für das Jahr berechnet wird, ich aber ab September keine Lohnsteuer mehr gezahlt hab (da als Azubi ja nicht lohnsteuerpflichtig), müsste ich eigentlich zuviel Lohnsteuer gezahlt haben....oder liege ich da falsch?

    Wenn dem so ist, wie kann dann folgende Rechnung zustande kommen? Sollte ich nicht eine Rückzahlung erhalten? O_o
    http://i.imgur.com/qH94WfE.png

    danke im Voraus!
    lG

    #2
    AW: Vom Angestellten zum Azubi...Verzweiflung pur :/

    Hallo,

    ~~~Da die Lohnsteuer (meines Wissens) im Voraus für das Jahr berechnet wird,
    die Lohnsteuer wird nach Steuerklasse und Monatstabelle ermittelt und soll so möglist der später fälligen Einkommensteuer entsprechen.
    Damit das im abgelaufenen Steuerjahr korrekt aufgerechnet werden kann, gibt man eine Einkommensteuererklärung ab.
    Soviel zur Theorie

    Ihr Bild lässt vermuten, dass keine Anlage Vorsorgeaufwand eingefügt wurde.
    Nur mit dieser werden dann RV KV PV etc. berücksichtigt und einige Daten dazu automatisch von
    der Lohnsteuerbescheinigung aus der Anlage N übernommen.
    Wichtig: in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand JA ankreuzen.

    Mit welcher Steuersoftware wird gearbeitet?
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Vom Angestellten zum Azubi...Verzweiflung pur :/

      Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
      Hallo,

      ~~~Da die Lohnsteuer (meines Wissens) im Voraus für das Jahr berechnet wird,
      die Lohnsteuer wird nach Steuerklasse und Monatstabelle ermittelt und soll so möglist der später fälligen Einkommensteuer entsprechen.
      Damit das im abgelaufenen Steuerjahr korrekt aufgerechnet werden kann, gibt man eine Einkommensteuererklärung ab.
      Soviel zur Theorie

      Ihr Bild lässt vermuten, dass keine Anlage Vorsorgeaufwand eingefügt wurde.
      Nur mit dieser werden dann RV KV PV etc. berücksichtigt und einige Daten dazu automatisch von
      der Lohnsteuerbescheinigung aus der Anlage N übernommen.
      Wichtig: in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand JA ankreuzen.

      Mit welcher Steuersoftware wird gearbeitet?

      Erstmal Danke für die schnelle Antwort.

      okay, das stimmt wohl...Vorsorgeaufwand hab ich wohl nicht berücksichtigt...
      Da ich für 2014 zwei Arbeitgeber hatte, hab ich somit auch zwei Lohnsteuerbescheinigungen...
      Muss ich also die Arbeitnehmerbeiträge addieren?

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        #4
        AW: Vom Angestellten zum Azubi...Verzweiflung pur :/

        die Anlage N beginnt mit Eingaben zur Lohnsteuerbescheinigung.
        An deren Ende sollte ein Button 'weitere Lohnsteuerbescheinigung' sein.

        Welche Steuersoftware ist es denn nun?

        Edit:
        die eTIN wird nicht mehr gebraucht. Grüne Hinweismeldungen dazu können weggeklickt werden.
        Zuletzt geändert von Basteltyp; 21.09.2015, 23:14.
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Vom Angestellten zum Azubi...Verzweiflung pur :/

          Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
          die Anlage N beginnt mit Eingaben zur Lohnsteuerbescheinigung.
          An deren Ende sollte ein Button 'weitere Lohnsteuerbescheinigung' sein.

          Welche Steuersoftware ist es denn nun?
          in Anlage N hab ich zwei Lohnsteuerbescheinigungen angegeben...( http://i.imgur.com/bHEJx2D.png )
          In Anlage Vorsorgeaufwand gibt es aber keinen Button ála "weitere Beiträge" ( http://i.imgur.com/Fl2Igtt.png )
          Für mich klingt es eigentlich nur logisch wenn ich die Beiträge beider Lohnsteuerbescheinigungen addiere und dort eintrage...

          Software nutze ich gerade keine sondern direkt elsteronline.de...ElsterFormular(also die Software von Elsteronline) funktioniert bei mir nicht, da es trotz wiederholter Neuinstallation einfach nicht richtig läuft...
          //Edit: wenn ich so nachdenke und ich die Anlage Vorsorgeaufwand wohl schon 2013 vergessen habe, wundert es mich nicht dass ich damals 1,50€ nachzahlen durfte
          Zuletzt geändert von alexk; 21.09.2015, 23:32.

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            #6
            AW: Vom Angestellten zum Azubi...Verzweiflung pur :/

            die Anlage Vorsorgeaufwand 'holt' sich alle relevanten Beträge aller Lohnsteuerbescheinigungen,
            da gibt es nichts händisch zu addieren.
            Allerdings muss bei ElsterOnline oft nach Einträgen entweder direkt darunter oder am Ende
            einer thematischen Eingabefolge 'Übernehmen' oder 'Berechnen' geklickt werden,
            damit die Einträge auch in das Formular übernommen werden.

            Evtl. die Anlage Vorsorgeaufwand einmal killen und neu hinzufügen.
            Ich weis nicht ob diese sich aktualisiert, wenn eine weitere Lohnsteuerbescheinigung untergeschoben wird.
            Zuletzt geändert von Basteltyp; 21.09.2015, 23:54.
            Gruß, Basteltyp

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              #7
              AW: Vom Angestellten zum Azubi...Verzweiflung pur :/

              Im ElsterOnline-Portal gibt es anders als in ElsterFormular in der Anlage N keine Lohnsteuerbescheinigung zum Ausfüllen!

              Entweder man addiert die Beträge selbst oder man nutzt den Belegabruf und versucht so, die Daten an der richtigen Stelle automatisch einzufügen, was nach meiner Erinnerung aus dem Frühjahr allerdings damals nicht unbedingt geklappt hat.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Vom Angestellten zum Azubi...Verzweiflung pur :/

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Im ElsterOnline-Portal gibt es anders als in ElsterFormular in der Anlage N keine Lohnsteuerbescheinigung zum Ausfüllen!

                Entweder man addiert die Beträge selbst oder man nutzt den Belegabruf und versucht so, die Daten an der richtigen Stelle automatisch einzufügen, was nach meiner Erinnerung aus dem Frühjahr allerdings damals nicht unbedingt geklappt hat.
                habe ich auch gerade gemerkt.
                Ich habe einen Musterfall angelegt und musste feststellen, dass im Gegensatz zu ElsterFormular
                im OnlinePortal für die Steuerklassen 1-5 eine Eintragskette existiert und tatsächlich händisch addiert werden muss.
                Für Klasse 6 wiederum separate Addition aller Klasse 6 Einträge.

                never ending improvement......
                Zuletzt geändert von Basteltyp; 22.09.2015, 00:30.
                Gruß, Basteltyp

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