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Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

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    Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

    Huhu,

    ich (ledig, Vollzeit-arbeitend) habe gerade meine Einkommenssteuererklärung für 2014 in das Formular eingetippert und komme nach der Berechnung auf eine Nachzahlung von 879,98€. Das hat mich ganz schön erschrocken und macht mir Sorgen, noch gehe ich aber von einem Fehler meinerseits aus. Ich möchte erwähnen, dass ich steuerrechtlich nicht der hellste Stern am Himmel bin.

    Die Daten aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sehen wie folgt aus:

    Steuerklasse 1
    3: 39.382,60
    4: 6.533,76
    5: 359,26
    22a: 1.652,10
    23a: 1652,10
    25: 1.433,58
    26: 222,92
    27: 262,24

    Ich habe folgende Formular-Eingaben gemacht:

    Hauptvordruck:
    11: nicht kirchensteuerpflichtig

    Anlage N:
    6: 39382
    7: 6533,76
    8: 359,26
    9: 0,00
    10: 0,00

    Anlage Vorsorgeaufwand:
    4: 1652
    8: 1652
    11: "Ja"
    12: 1433
    15: 222
    46: 262

    Habe ich etwas übersehen? Passt etwas noch nicht? Über Hinweise bin ich sehr dankbar!

    Freundlichen Gruß, Arnte

    #2
    AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

    Hallo,

    nach grobem Überfliegen der Daten kommen mir die Sozialversicherungsbeiträge etwas niedrig vor. Bist du vielleicht im öffentlichen Dienst?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

      Hallo Arnte,

      ich weiß nicht ob du ein Tippfehler drin hast -> wenn ich deine Zahlen im Elsterformular rechnen lassen, kommt eine Nachzahlung von reichlich 70 Euro raus.

      Tschüß

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        #4
        AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

        Sämtliche Sozialversicherungsbeiträge wären mit einem sozialversicherungspflichtigen Entgelt von 17482€ plausibel, während das steuerpflichtige Bruttoentgelt bei über 39000€ liegt. Diese Diskrepanz muss erklärt werden.

        Ansonsten wurde bei den Angaben in der Anlage Vorsorgeaufwand grundsätzlich zu Gunsten des FA gerundet, es ist aber genau andersrum.

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          #5
          AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

          Schönen Dank für die Antworten!

          reckoner: Ich bin nicht im öffentlichen Dienst, ich bin "gewöhnlicher" Angestellter gewesen.

          holzgoe: Damit könnte ich leben, ich werde die Zahlen nochmal neu eingeben und sehen, ob sich etwas ändert.

          neysee: Oh, ist das so? Wie erkläre ich die Diskrepanz? Welche Möglichkeiten habe ich? Ah, also würde ich bei den Angaben im Vorsorgeaufwand die Beträge aufrunden?

          Mir fiel aber noch ein, dass es Gehaltsschwankungen im Jahr 2014 Gab. Eine Gehaltserhöhung ab März und halbes Gehalt in den Monaten November und Dezember. Der Arbeitgeber hatte Probleme, Gehälter zu zahlen. Kann es damit zu tun haben, dass er eventuell irgendwelche Forderungen/Steuern seinerseits nicht bezahlt hat und das nun auf mich zurückfällt?
          Zuletzt geändert von Arnte; 22.09.2015, 09:51.

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            #6
            AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

            Zitat von Arnte Beitrag anzeigen
            neysee: Oh, ist das so? Wie erkläre ich die Diskrepanz? Welche Möglichkeiten habe ich?
            Was nun stimmt, musst du anhand deiner Abrechnungen zusammen mit deinem AG rausfinden.

            Jedenfalls waren 2014 die Beiträge zur Sozialversicherung:

            GKV AN-Anteil 8,2%
            PV AN-Anteil 1,025% (außerhalb Sachsen), ggfs. Kinderlosenzuschlag 0,25%
            ALV AN-Anteil 1,5%
            RV AN und AG je 9,45%

            Dass somit die Sozialversicherungsbeiträge zum Bruttoentgelt grob nicht passen, ist jedenfalls offensichtlich.

            Im Übrigen werden überall da, wo volle Eurobeiträge gefordert werden, diese zu eigenen Gunsten gerundet eingegeben.

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              #7
              AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

              holzgoe: Auch nach nochmaliger Überprüfung: an der Nachzahlung ändert sich nichts. Aber siehe neysee.

              neysee: Okay, das ist ein Ansatz, vielen Dank! Dann werde ich mich mal an meinen ehemaligen AG wenden. Ich melde mich wieder.

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                #8
                AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

                Hallo Arnte,

                nur zur Klarstellung für alle die mitlesen ->ich hatte in meinen Eingaben noch falsche Zahlen aus einer anderen Probiersteuererklärung drin -> mit deinen Werten bekomme ich auch exakt 879,98 Nachzahlung raus. Also alles richtig eingegeben.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

                  Ah, okay. Danke fürs Bescheid geben.

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                    #10
                    AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

                    Hallo Arnte,

                    Fakt ist ja -> du hast nur soviel bezahlt, wie dein Arbeitgeber abgeführt hat-> auch wenn es zu wenig war.
                    Wenn sich an seinen Abrechnungen nichts ändert und er eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung für 2014 erstellt -> wird es in 2014 für dich zu dieser Nachzahlung kommen.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

                      Hallo,

                      >>>reckoner: Ich bin nicht im öffentlichen Dienst, ich bin "gewöhnlicher" Angestellter gewesen.

                      OK, war auch nur eine Idee, weil die Beiträge imho ein bisschen zu niedrig waren.


                      >>>Sämtliche Sozialversicherungsbeiträge wären mit einem sozialversicherungspflichtigen Entgelt von 17482€ plausibel, während das steuerpflichtige Bruttoentgelt bei über 39000€ liegt. Diese Diskrepanz muss erklärt werden.

                      Nein, das kann ich nicht bestätigen. @neysee: Hast du berücksichtigt, dass hier nur die AN-Anteile genannt wurden?


                      >>>Mir fiel aber noch ein, dass es Gehaltsschwankungen im Jahr 2014 Gab. Eine Gehaltserhöhung ab März und halbes Gehalt in den Monaten November und Dezember.

                      Das wird aber mit dem Lohnsteuerjahresausgleich (den macht der Arbeitgeber im Dezember) korrigiert. Und wenn nicht, dann führt das zu weniger Nachzahlung, nicht zu mehr.


                      >>>Der Arbeitgeber hatte Probleme, Gehälter zu zahlen.

                      Es mag sein das er vielleicht auch Probleme hatte richtig abzurechnen, das kommt gerade in Krisenzeiten vor.


                      >>>Kann es damit zu tun haben, dass er eventuell irgendwelche Forderungen/Steuern seinerseits nicht bezahlt hat und das nun auf mich zurückfällt?

                      Durchaus, für die Steuer haftest du. Aber ich sehe gar keine nennenswerten Fehler bei den Steuersummen, wenn ich deine Daten in einen Online-Lohnrechner eingebe, dann stimmt es ungefähr.
                      Nur die SV-Beiträge sind - wie gesagt - etwas zu niedrig, aber das kann eigentlich nicht die Ursache für eine solch' hohe Nachzahlung sein. Du liegst ja so oder so schon über dem Höchstbetrag (1900 Euro), die Auswirkungen sind dann nur noch gering.
                      Und wirklich fehlende SV-Beiträge würden nicht vom Finanzamt eingetrieben.

                      Fazit: Ich weiß auch nicht weiter. Aber warte mal ab, vielleicht hat ja noch jemand eine Idee.

                      Noch eine Anmerkung: Falls es bei dieser Nachzahlung bleibt wirst du auch einen Vorauszahlungsbescheid bekommen, richte dich also darauf ein, direkt nochmal ca. 660 zahlen zu müssen.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

                        Hallo reckoner,

                        höhere RV,KV,PV und AV Beiträge wirken sich aufs Ergebnis aus -> ich habe mal mit seinen Zahlen alle Beiträge zum Vorsorgeaufwand verdoppelt ->da ist die Nachzahlung reichlich 90 Euro.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          >>>Sämtliche Sozialversicherungsbeiträge wären mit einem sozialversicherungspflichtigen Entgelt von 17482€ plausibel, während das steuerpflichtige Bruttoentgelt bei über 39000€ liegt. Diese Diskrepanz muss erklärt werden.

                          Nein, das kann ich nicht bestätigen. @neysee: Hast du berücksichtigt, dass hier nur die AN-Anteile genannt wurden?
                          Du darfst jederzeit deine Berechnung entgegenstellen. Die Prozentsätze für den AN habe ich genannt, und schon ohne Taschenrechner können z.B. 1650€ schlecht knapp 10% von 39000€ sein.

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                            #14
                            AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

                            Hallo,

                            >>>Du darfst jederzeit deine Berechnung entgegenstellen. Die Prozentsätze für den AN habe ich genannt, und schon ohne Taschenrechner können z.B. 1650€ schlecht knapp 10% von 39000€ sein.

                            Ja, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
                            Zur Erklärung: Der von mir verwendete Rechner hatte bereits nur die AN-Beiträge angezeigt, ich hatte dann aber nochmal halbiert.

                            @Arnte: Überprüfe doch mal die einzelnen Lohnabrechnungen. Welche SV-Beiträge sind da aufgeführt? Und stimmt die Summe mit der Lohnsteuerbescheinigung überein?

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

                              Hat sich im verlauf des Jahres deine Lohnsteuerklasse geändert, oder vllt hat der AG mit der falschen Lohnsteuerklasse gerechnet und dir dann aber zum Jahresende nur die StKl 1 bescheinigt.
                              Wenn du nicht verpflichtet bist eine Erklärung abzugeben, kannst du deine StErkl. (ev. im Einspruchsverfahren) "zurückziehen".
                              LG MAX v S.

                              (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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