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Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

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    #16
    AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

    Hallo,

    >>>Hat sich im verlauf des Jahres deine Lohnsteuerklasse geändert, oder vllt hat der AG mit der falschen Lohnsteuerklasse gerechnet und dir dann aber zum Jahresende nur die StKl 1 bescheinigt.

    Wir waren ja eigentlich schon bei dem Punkt, dass die SV-Beiträge deutlich zu niedrig sind, mit der Lohnsteuerklasse hat das nichts zu tun (SV zahlt jeder gleich, bis zum Höchstbetrag jedenfalls).
    Außerdem stimmt der Steuerabzug ja grob, die Nachzahlung begründet sich auf fehlende Sonderausgaben. In der Lohnabrechnung wurden die noch berücksichtigt, weil sie in der Steuertabelle eingearbeitet sind. Wenn sie nun fehlen, dann führt das naturgemäß zu einer Nachzahlung (steuerpflichtiges Einkommen ist höher als angenommen).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #17
      AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

      @Arnte: Überprüfe doch mal die einzelnen Lohnabrechnungen. Welche SV-Beiträge sind da aufgeführt? Und stimmt die Summe mit der Lohnsteuerbescheinigung überein?
      Genau das wäre auch mein Vorschlag gewesen. Es reicht ja, einfach mal die Beiträge zur RV aufzuaddieren.

      Bei so großen Abweichungen wie hier (Bescheinigt RV: 1652,10 €, Soll: 3.721,66 € ), sollte vor Abgabe der Steuererklärung geklärt werden, ob die LStB fehlerhaft ist oder nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

        Ich ahne, dass meine Lohnabrechnungen für gewisse Monate fehlerhaft sind. Es kam eine betriebliche Altersvorsorge dazu, die aber nicht vom Gehalt abgebucht wurde. Das wurde dann nachträglich getan, und es gab z.B. für Juli zwei Lohnabrechnungen, die zweite nachträglich mit ausschließlich den Ergänzungen aufgrund der BAV. Da sehe ich jetzt auch, dass das kumulierte Bruttogehalt ab Juli nicht mit meinen eigentlich addierten Bruttogehältern übereinstimmt (die BAV sollte daran vermutlich nichts ändern). Ich habe meinen ehemaligen AG jetzt auf die Unstimmigkeiten in der Lohnsteuerbescheinigung hingewiesen, das wird nun ans Steuerbüro weitergeleitet, sodass ich hoffentlich bald saubere Monatsabrechnungen und eine (vielleicht) aktualisierte Lohnsteuerbescheinigung erhalte.

        Ich weiß nicht, wo in der Einkommenssteuererklärung ich die BAV erwähnen sollte, habe es aber jetzt auch erst mal gelassen, weil die vom AG eh nicht korrekt an den Versicherer weitergegeben wurde und wir da noch Gesprächsbedarf haben..

        Meine Steuerklasse hat sich im Jahr nicht verändert und ich habe eine "Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung(en)" erhalten. Ich denke deshalb, dass ich sie abgeben muss.

        Ich bin positiv von den vielen Antworten überrascht, vielen Dank.

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          #19
          AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

          Zitat von Max_v_S Beitrag anzeigen
          Wenn du nicht verpflichtet bist eine Erklärung abzugeben, kannst du deine StErkl. (ev. im Einspruchsverfahren) "zurückziehen".
          Naja, bringt aber dann nichts, wenn man es hinterher doch noch zahlen muss :
          http://www.steuerlinks.de/steuerlexi...ohnsteuer.html
          Mfg

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            #20
            AW: Hohe Nachzahlung berechnet, mein Fehler?

            Sodele, ich habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung mit deutlich höheren Sozialversicherungsabgaben erhalten. Damit komme ich jetzt auf eine Rückzahlung von ≈125€. Die nehme ich jetzt so.

            An alle Beteiligten: Vielen vielen Dank! Ich habe mich sehr gefreut und gut aufgehoben gefühlt.

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