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Frage zu Haushaltsnahe Dienstleistungen

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    Frage zu Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hallo Leute,

    trotz suche hier nichts gefunden.

    Wenn ich die haushaltsnahen Dienstleistungen und andere Erhaltungs-Massnahmen angebe, reicht es dann, wenn ich als Beleg/Nachweiss die Abrechung der Hausverwaltung an das FA sende? Oder müssen es zwingend alle die originalen Rechungen als Kopie sein?

    Danke und Gruss

    fstimm

    #2
    AW: Frage zu Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Ich verweise auf Randnummer 42 des Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums unter

    http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_290/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/112__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

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      #3
      AW: Frage zu Haushaltsnahe Dienstleistungen

      Vielen dank, sowas hab ich gesucht....

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