Frage zu Haushaltsnahe Dienstleistungen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • fstimm
    Neuer Benutzer
    • 14.03.2009
    • 3

    #1

    Frage zu Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hallo Leute,

    trotz suche hier nichts gefunden.

    Wenn ich die haushaltsnahen Dienstleistungen und andere Erhaltungs-Massnahmen angebe, reicht es dann, wenn ich als Beleg/Nachweiss die Abrechung der Hausverwaltung an das FA sende? Oder müssen es zwingend alle die originalen Rechungen als Kopie sein?

    Danke und Gruss

    fstimm
  • Bolletax
    Neuer Benutzer
    • 08.02.2008
    • 411

    #2
    AW: Frage zu Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Ich verweise auf Randnummer 42 des Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums unter

    http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_290/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/112__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

    Kommentar

    • fstimm
      Neuer Benutzer
      • 14.03.2009
      • 3

      #3
      AW: Frage zu Haushaltsnahe Dienstleistungen

      Vielen dank, sowas hab ich gesucht....

      Kommentar

      Lädt...