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Feststellungserklärung, Anlage FE 1

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    Feststellungserklärung, Anlage FE 1

    Hallo, nachdem ich mich nun heute durch die Feststellungserklärung gekämpft habe,
    hätte ich noch 3 Fragen:

    Es handelt sich um eine GbR mit 2 Beteiligten.

    1. Frage:
    Muss für jeden Beteiligten die Anlage FE 1 erstellt werden?


    2. Frage:
    Gebe ich in der Zeile 5 in der Anlage FE 1 den zu verteilenden Gewinn an? Die Aufteilungsquote wurde ja bereits in der Anlage FB (50%) angegeben.

    3. Frage:
    Ich habe eine 2. Anlage V angefügt. Dachte ich muss für jeden Beteiligten je eine Anlage erstellen. Ich denke aber mal, dass ist nicht der Fall.
    Wie bekomme ich die 2. Anlage wieder raus? Weil jetzt natürlich beim prüfen immer die Fehlermeldungen für diese nicht ausgefüllte Anlage erscheinen!

    Vielen Dank vorab u. Gruß
    Fabelwesen

    #2
    AW: Feststellungserklärung, Anlage FE 1

    Zu Frage 3: Es gibt bei der Übersicht der Anlagen V neben jeder Anlage ein Papierkorbsymbol zum Löschen

    Zu Frage 1: Ohne das jetzt genau angesehen zu haben, sollte wohl eine reichen. Es geht ja hier wohl um nur um eine Gemeinschaft?

    Zu Frage 2: Habe ich jetzt nicht angeschaut, wird aber wohl so richtig sein
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Feststellungserklärung, Anlage FE 1

      Vielen Dank, Anlage 2 ist weg und die Liste der Fehlermeldungen wird immer kürzer....

      Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag!!

      Kommentar

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