Umsatzsteuererklärung 2014 Anlage UR

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  • fabelwesen
    Benutzer
    • 18.01.2014
    • 47

    #1

    Umsatzsteuererklärung 2014 Anlage UR

    Hallo,

    habe für die Umsatzsteuererklärung das Formular Hauptvordruck ausgefüllt.
    ( Umsatzsteuer wird aus der Vermietung eines Ladengeschäftes eingenommen ).

    Muss auf jeden Fall die Anlage UR mit übermittelt werden? Wenn ja, was wird dort wo eingetragen.

    Haben Vorsteuer für verschiedene Handwerkerrechnungen bezahlt.

    Danke u. Gruß
    Fabelwesen
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung 2014 Anlage UR

    Hallo fabelwesen,

    Schau dir mal die Anlage UR an -> wenn du keine innergemeinschaftlichen Erwerbe, innergemeinschaftliche Lieferungen usw. hast trägst du da nichts ein, d.h. du darfst sie deiner Erklärung nicht hinzufügen.
    Vorsteuer aus Handwerkerrechnungen -> Was hältst du denn von Seite 3 Zeile 62 ? Vorsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmern.

    Tschüß

    Kommentar

    • fabelwesen
      Benutzer
      • 18.01.2014
      • 47

      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung 2014 Anlage UR

      Im Hauptvordruck habe ich genau da die Vorsteuer eingetragen.
      Hatte nur im "Netz" gelesen, dass die Anlage UR auf jeden Fall beigefügt werden muss...

      Danke Dir!!

      Kommentar

      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung 2014 Anlage UR

        Hallo Fabelwesen,

        jaja das worldwideweb.... man muss nur schauen wenn man solche angesprochenen Sachverhalte hat.
        Da sollte man aber den Gang zum Steuerberater machen, weil gerade bei der komplexen Umsatzsteuer kann sonst schnell was in die Hose gehen.

        Tschüß

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