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    Ordnungskriterium ändern

    Ich habe bei ELSTER online eine falsche Steuernummer eingegeben. Diese wird jetzt als Ordnungskriterium verwendet.
    Wie kann ich den Eingabefehler korrigieren??

    #2
    AW: Ordnungskriterium ändern

    Hallo hjschulz,

    leg einfach eine neue Steuererklärung an und verwende die richtige Steuernummer.
    Dann kannst du auch unter deinen unerledigten Aufgaben, die mit der falschen Steuererklärung löschen.
    Allerdings kannst du keine Eingaben falls schon getätigt übernehmen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Ordnungskriterium ändern

      Das geht im Moment leider nicht, man kommt im EOP an die Steuernummer nach dem Start einer Erklärung nicht mehr ran. Das ist ein echtes Manko!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Ordnungskriterium ändern

        Voraussichtlich ab März 2016 wird die Änderung der Steuernummer auch während der Formularbearbeitung möglich sein. Bis dahin muss leider ein neues Formular mit der richtigen Steuernummer (wie von holzgoe beschrieben) geöffnet werden. Die bisher eingegebenen Daten können dabei nicht übernommen werden.


        Viele Grüße
        brauer

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          #5
          AW: Ordnungskriterium ändern

          Hey hey,

          kann man die Nummer mittlerweile nachträglich ändern? Stehe vor einem ähnlichen Problem.

          Viele Grüße

          Kommentar


            #6
            AW: Ordnungskriterium ändern

            Ich hab keine Möglichkeit gefunden.

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              #7
              AW: Ordnungskriterium ändern

              Es geht definitiv immer noch nicht!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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