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    KV und PV eintragen?

    Guten Tag,
    ich bin selbstständig und freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die hatte mir seinerzeit eine Aufstellung über die gezahlten Beiträge zur KV und PV geschickt, mit dem Hinweis, dass diese Werte a) in vollem Umfang steuerlich abgesetzt werden können und b) bereits an das Finanzamt übermittelt wurden.

    Kann oder muss ich nun diese Beiträge in meiner Einkommensteuererkläung angeben? Und wenn ja, wo?

    Ich danke im Voraus für Hilfe!

    #2
    AW: KV und PV eintragen?

    Müssen musst du nicht, du darfst dich dann aber auch nicht über die Höhe der zu erwartenden Nachzahlung wundern :-)

    Beiträge zur Basis-KV/PV gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Als freiwillig gesetzlich Versicherter müsstest du ab Zeile 18 richtig sein.
    (Nachtrag: die Zeilennummer bezieht sich auf ELSTER-Formular, kann im EOP abweichend sein).
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: KV und PV eintragen?

      Ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort, sieht gut aus!

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        #4
        AW: KV und PV eintragen?

        Die Zeilennummer ist im EOP identisch, das ist eigentlich generell so. Es gibt im EOP allerdings in der Regel deutlich mehr Seiten als in ElsterFormular.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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