Anlage V

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  • Joooo
    Neuer Benutzer
    • 23.11.2015
    • 5

    #1

    Anlage V

    Hallo,
    mache meine Lohnsteuer bisher selbst, nun hat sich etwas geändert deswegen brauche ich eure Hilfe !
    Habe einen Haus gekauft um zu Vermieten, deswegen weiss ich nicht wie die Anlage V auszufüllen ist oder was zu abzusetzen.

    Hauswert :22.500€
    Grunderwerbsteuer :1250€
    Notar : 450€

    Hoffe könnt mir anhand der Daten Helfen wie es im Anlage V einzutragen ist.
    Bedanke mich recht Herzlich im voraus.
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3014

    #2
    AW: We oft muss ich die Anlage V ausfüllen?

    1) es ist unhöflich und wenig zielführend einen fremden Beitrag zu kapern, wenn das eigene Problem nicht dem des TE entspricht

    2) die von dir angegebenen Daten sind absolut nichtssagend und für die Anlage V ohne Bedeutung

    3) Steuerberatung gibt es beim Steuerberater
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • Joooo
      Neuer Benutzer
      • 23.11.2015
      • 5

      #3
      AW: We oft muss ich die Anlage V ausfüllen?

      h
      Zitat von Joooo Beitrag anzeigen
      Hallo,
      mache meine Lohnsteuer bisher selbst, nun hat sich etwas geändert deswegen brauche ich eure Hilfe !
      Habe einen Haus gekauft um zu Vermieten, deswegen weiss ich nicht wie die Anlage V auszufüllen ist oder was zu abzusetzen.

      Hauswert :22.500€
      Grunderwerbsteuer :1250€
      Notar : 450€

      Hoffe könnt mir anhand der Daten Helfen wie es im Anlage V einzutragen ist.
      Bedanke mich recht Herzlich im voraus.


      Entschuldigung !!!
      Bin neu, habe zu mein Thema nichts finden können.
      Werde schauen ob ich ein eigenes Thema eröffnen kann. Danke

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7872

        #4
        AW: Anlage V

        Habe die Beiträge mal rausgezerrt und ein neues Thema aufgemacht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • Joooo
          Neuer Benutzer
          • 23.11.2015
          • 5

          #5
          AW: Anlage V

          Vielen Dank !!!

          Kommentar

          • Kontierung
            Neuer Benutzer
            • 28.02.2010
            • 752

            #6
            AW: Anlage V

            ..dann lies bitte Eintrag #2 (insbesondere Punkt 3), der sagte auch schon im vorherigen Thread alles..............
            Grüsse
            Kontierung

            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

            Kommentar

            • Joooo
              Neuer Benutzer
              • 23.11.2015
              • 5

              #7
              AW: Anlage V

              Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
              ..dann lies bitte Eintrag 2 (insbesondere Punkt 3), der sagte auch schon im vorherigen Thread alles..............

              Danke, aber möchte es selbst versuchen da es nur die Anlage V betrifft.
              Sollte nur einen Hinweis erhalten ob ich den Kaufpreis angeben muss ?
              Grunderwerbsteuer +Notar als Werbungskosten ?

              Kommentar

              • Picard777
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2006
                • 7872

                #8
                AW: Anlage V

                Sorry, aber Du hast ganz offensichtlich keine Ahnung, wovon Du sprichst. z.B. kannst Du gar keine "Lohnsteuer gemacht" haben, Lohnsteuerjahresausgleiche wurden vor zig Jahren abgeschafft, Du meinst sicherlich die Einkommensteuererklärung.

                Und zu dem Thema kann ich Dir im eigenen Interesse nur zu steuerlicher Beratung, z.B. Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, raten, denn eine Reihe Kosten sind nur im Wege einer Abschreibung ansetzbar und der Ausgangswert dafür setzt eine Aufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude voraus. Das ist alles andere als trivial und Fehler hier schleppen sich mit entsprechender Auswirkung die nächsten Jahre oder Jahrzehnte durch.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar

                • Joooo
                  Neuer Benutzer
                  • 23.11.2015
                  • 5

                  #9
                  AW: Anlage V

                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Sorry, aber Du hast ganz offensichtlich keine Ahnung, wovon Du sprichst. z.B. kannst Du gar keine "Lohnsteuer gemacht" haben, Lohnsteuerjahresausgleiche wurden vor zig Jahren abgeschafft, Du meinst sicherlich die Einkommensteuererklärung.

                  Und zu dem Thema kann ich Dir im eigenen Interesse nur zu steuerlicher Beratung, z.B. Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, raten, denn eine Reihe Kosten sind nur im Wege einer Abschreibung ansetzbar und der Ausgangswert dafür setzt eine Aufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude voraus. Das ist alles andere als trivial und Fehler hier schleppen sich mit entsprechender Auswirkung die nächsten Jahre oder Jahrzehnte durch.


                  Hallo, ich bedanke mich für ihren Hinweis.
                  Allerdings würde ich gern wissen wollen wann die Abschreibung für Abnutzung angegeben braucht.
                  Kauf Jahr ? Oder Miteinkufts Jahr ?
                  Denn Haus gekauft 2012, habe es erst 2015 Juni vermietet. Muss dann die Abschreibung im Anlage V fürs 2015 gemacht werden ? Dann kann ich unbesorgt bis 2015 alles ohne Anlage V erledigen. Ich Danke euch, dass es euch gibt.

                  Kommentar

                  • Picard777
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.05.2006
                    • 7872

                    #10
                    AW: Anlage V

                    Noch einmal: Das hat mit Elster nichts zu tun, kläre das mit Deinem Steuerberater. Hier kann Niemand wissen, ab wann die Vermietungsabsicht offenbar wurde. Fakt ist, dass ab dem Jahr des Übergangs von Nutzen und Lasten die Abschreibung losgeht, im Beginnjahr ggf. zeitanteilig. Ob Du in dem Jahr aber schon eine Vermietungsabsicht hattest, die Dir erst die Abgabe einer Anlage V erlaubt, ist eine ganz andere Frage.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar

                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45933

                      #11
                      AW: Anlage V

                      Außerdem gibt es genügend Fundstellen im Netz, die sich mit dem Thema AfA bei Wohngebäuden befassen, wo man sich bei einfach gelagerten Fällen auch ohne Hilfe eines Steuerberaters ausreichend schlau machen kann. Diese Seiten sind auch ganz leicht zu finden.

                      Im Forum ist nun mal aufgrund der in Deutschland geltenden Vorschriften Steuerberatung nicht zulässig, daran ändern auch hartnäckige Nachfragen nichts. Also mach dich selbst schlau und verschone uns mit Fragen, die mit dem ElsterOnline-Portal nichts zu tun haben.

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                      Zusammenfassung Überblick Gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG gelten für die lineare AfA von zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäuden typisierte feste Prozentsätze (AfA-Sätze), die in Abhängigkeit von der Nutzungsart und dem Zeitpunkt der Fertigstellung oder der Stellung des Bauantrags oder des ...
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      • Beamtenschweiß
                        Erfahrener Benutzer
                        • 10.04.2014
                        • 3014

                        #12
                        AW: Anlage V

                        Und zum Thema Kaufpreisaufteilung gibt es auch eine offizielle Hilfe, welche auch von den Finanzämtern genutzt wird:

                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
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                        Kommentar

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