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ElsterOnline-Portal: Update vom 24.11.2015

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    ElsterOnline-Portal: Update vom 24.11.2015

    ElsterOnline-Portal Release 34 (24.11.2015)

    Client-Konfiguration:
    • Ubuntu 15.10 wird unterstützt
    • MacOS X 10.11 wird unterstützt
    • Bei Mac OS X 10.11 gibt es Probleme bei der Verwendung des Sicherheitssticks. Hintergrund sind fehlende Rechte in Mac OS X 10.11. Diese Probleme gibt es nur bei einer Neuinstallation von Mac OS X 10.11, nicht bei einem Update von 10.10 auf 10.11, wenn bei 10.10 diese Rechte bereits vorhanden waren.


    User Experience / Benutzerfreundlichkeit:
    • Einführung PIN-Caching (nur für Zertifkatsdatei + JavaScript)
      Standardmäßig ist diese Funktion für alle Benutzer aktiviert. Sie kann aber innerhalb des EOP im Bereich -Konto verwalten- -Meine Einstellungen- deaktiviert werden.
    • Benutzerführung bei Mehrzeilenblöcken wurde verbessert. Es gab hier weitreichende Änderungen. z.B.: Neben einem Papierkorb- und Editiersymbol gibt es nun unter einem Mehrzeilenblock nun zwei weitere Buttons
    • Bei einem Eingabefeld, das eine Dezimalzahl mit einer festgelegten Anzahl an Nachkommastellen verlangen, wird nun das Format der Eingabe in Form von z.B. (X,XX) angezeigt
    • Im Steuernummerdialog bei der manuellen Eingabe der Steuernummer, Steuernummerneuaufnahmen und Profilauswahlen wird nun bei fehlenden Bundesländern (z.B beim Einspruch) ein entsprechender Hinweis angezeigt
    • Die Information über das Zertifikatsablaufdatum wurde in der E-Mail mit der Liste der Kontokurznamen, für fertig registrierte Konten, ergänzt.


    Jahresanpassungen:
    • Mit Freischaltung zum 01.01.2016:
      UStVA und UStDV/SV für VAZ 2016
      LStA für VZ 2016
      Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a Absatz 7 EStG für VZ 2016
      ESt (unbeschr. Stpfl.) VZ 2015


    Transferaufgaben:
    • Die Transferaufgaben für EÜR 2013, 2014 wurden aktiviert.
    • Der Button -Formular weitergeben- wurde geändert in -Supportanfrage-, da einige Benutzer die Funktion mit dem Versenden der Erklärung an das Finanzamt verwechselt haben.
    • Aufnahme eines zusätzlichen optionales Textfeldes auf der Seite zur Supportanfrage: -Ticketnummer Hotline-


    Weitere Informationen:
    http://blog.elster.de/wordpress/?p=1626

    #2
    AW: ElsterOnline-Portal: Update vom 24.11.2015

    ESt (unbeschr. Stpfl.) VZ 2015 habe ich heute mit meinen eigenen Daten für 2015 getestet. Einbezogen waren dabei die Anlagen Kind, N, R, V und Vorsorgeaufwand. Die Version scheint fehlerfrei zu arbeiten.

    Wer es also mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2015 besonders eilig hat, kann zumindest im EOP schon mal anfangen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: ElsterOnline-Portal: Update vom 24.11.2015

      Hallo,

      Zitat:
      Wer es also mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2015 besonders eilig hat, kann zumindest im EOP schon mal anfangen.

      Und welchen Vorteil bietet dein Vorschlag?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: ElsterOnline-Portal: Update vom 24.11.2015

        Und welchen Vorteil bietet dein Vorschlag?
        Ich sehe keinen Vorteil, aber es gibt Leute, die haben es nun mal besonders eilig. Da gab es hier in den letzten 2 Wochen doch einige Anfragen.

        Mich selbst hat eher interessiert, ob die Version fehlerfrei rechnet und wie hoch meine Nachzahlung für 2015 ausfallen wird.

        Ich selbst werde meine Erklärung für das Jahr 2015 am 31.05.2016 übermitteln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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