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Anlage V Ziffer 39

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    Anlage V Ziffer 39

    Hallo zusammen,

    bei der Steuer für 2014 habe ich hier folgendes Problem: gebe ich an diesem Punkt nichts ein, funktioniert die Prüfung aller Eingaben ohne Fehler. Gebe ich hier allerdings eine Handwerkerrechnung ein, erscheint im Summenfeld für die Ziffer 39 NICHT das "Berechnen" Zeichen. Ich muss in dieses Feld also die oben eingegebene Summe manuell eingeben. Und sobald ich das gemacht habe und die Prüfung laufen lasse wird gemeckert:

    Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (1. Anlage V).

    Ist das ein Bug ? Was mache ich falsch ?

    #2
    AW: Anlage V Ziffer 39

    Welche Software? ElsterOnline-Portal?

    Du schreibst hier unter "Allgemein und Projekt", da kann man die Software nur raten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage V Ziffer 39

      Oh, sorry. Es geht um die einfache Version des online zu nutzenden ElsterOnline-Portals

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        #4
        AW: Anlage V Ziffer 39

        .. erscheint im Summenfeld für die Ziffer 39 NICHT das "Berechnen" Zeichen. Ich muss in dieses Feld also die oben eingegebene Summe manuell eingeben.
        Bei mir wird kein Seitenfehler gemeldet, wenn ich über Aufwand hinzufügen oben einzelne Handwerkerrechnungen eingebe und die Summe daraus dann im Feld 136 von Hand eintrage, was einer direkten Zuordnung von 100% entspricht.
        Bei direkt zuordenbaren Erhaltungsaufwendungen muss man die abziehbaren Beträge selbst ermitteln. Der Betrag im Feld 136 darf höchstens die Summe aller oben angegebenen Rechnungen sein, weniger geht natürlich schon.

        Eine Komplettprüfung kann ich nicht auf die Schnelle machen, weil ich da die Anlage V vollständig ausfüllen müsste.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          AW: Anlage V Ziffer 39

          Zitat von old17 Beitrag anzeigen
          Hallo zusammen,

          bei der Steuer für 2014 habe ich hier folgendes Problem: gebe ich an diesem Punkt nichts ein, funktioniert die Prüfung aller Eingaben ohne Fehler. Gebe ich hier allerdings eine Handwerkerrechnung ein, erscheint im Summenfeld für die Ziffer 39 NICHT das "Berechnen" Zeichen. Ich muss in dieses Feld also die oben eingegebene Summe manuell eingeben. Und sobald ich das gemacht habe und die Prüfung laufen lasse wird gemeckert:

          Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (1. Anlage V).

          Ist das ein Bug ? Was mache ich falsch ?
          Was mache ich falsch?
          Alles.
          Kein Bug.

          Anlage V sind Werbungskosten bei einer Vermietung.
          Handwerkerrechnungen sind was ganz anderes - selbsgenutzt!
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Anlage V Ziffer 39

            @ old17

            wenn Sie Handwerkerrechnungen als Werbungskosten erklären wollen, welche nicht einer Vermietung oder Verpachtung (Anlage V) zuzuordnen sind, handelt es sich um * Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen *, welche im Hauptvordruck (Mantelbogen) zu erklären sind.

            mfg. Jambo

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              #7
              AW: Anlage V Ziffer 39

              Es geht um eine Handwerkerrechnung, die eine vermietete Wohnung betrifft. Die ist da doch richtig aufgehoben oder nicht ?

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage V Ziffer 39

                ..wo wurde der Betrag eingetragen (Anlage V ist mir schon klar, es gibt jedoch auch Zeilen)
                Grüsse
                Kontierung

                in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage V Ziffer 39

                  In Zeile 39. Erhaltungsaufwendungn, die direkt zugeordnet werden können. Ich öffne den Reiter, gebe die Informationen zur Rechnung, Name der Firma und den Betrag und Datum der Rechnung ein. Dann erscheint nach dem Schließen im Feld "Summe der abzugsfähigen Werbungskosten" nicht das kleine "Berechnen" im auszufüllenden Feld. Wenn ich den Betrag hier manuell eingebe (und das Programm verlangt, dass dieses Feld ausgefüllt wird), kommt die oben angegebene Fehlermeldung.

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Bei mir wird kein Seitenfehler gemeldet, wenn ich über Aufwand hinzufügen oben einzelne Handwerkerrechnungen eingebe und die Summe daraus dann im Feld 136 von Hand eintrage, was einer direkten Zuordnung von 100% entspricht.
                  Bei direkt zuordenbaren Erhaltungsaufwendungen muss man die abziehbaren Beträge selbst ermitteln. Der Betrag im Feld 136 darf höchstens die Summe aller oben angegebenen Rechnungen sein, weniger geht natürlich schon.

                  Eine Komplettprüfung kann ich nicht auf die Schnelle machen, weil ich da die Anlage V vollständig ausfüllen müsste.


                  Genau so gehe ich vor. Aber sobald ich hier irgendwas eingebe, kommt die Fehlermeldung. Wenn ich die Rechnung nicht eingebe und da Feld frei lasse, kommt auch keine Fehlermeldung. Aber ich habe ja diese Rechnung und möchte sie auch steuerlich geltend machen.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage V Ziffer 39

                    So gehe ich vor. Aber sobald ich hier irgendwas eingebe, kommt die Fehlermeldung. Wenn ich die Rechnung nicht eingebe und da Feld frei lasse, kommt auch keine Fehlermeldung. Aber ich habe ja diese Rechnung und möchte sie auch steuerlich geltend machen.[/QUOTE]
                    Mich würden nun die genauen Angaben im EOP interessieren.
                    Wir tippen doch nur im Dunklen!
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
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                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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                      #11
                      AW: Anlage V Ziffer 39

                      Ich mache es genau so, wie Charlie24 es beschrieben hat. Über das Feld "Aufwand hinzufügen" öffne ich den Reiter, um die Handwerkerrechnung mit den Details Rechnungsdatum, Rechnungssteller und Rechnungssumme ausfüllen zu können. Dann klicke ich auf "weiter". In dem Feld, das hinter der 39 steht, und in dem die Summe aller oben eingegebenen Rechnungen gebildet werden sollte, steht bei mir kein "Berechnen", was bei allen anderen Summenfeldern auf den folgenden Seiten vorhanden ist. Ich kann die Summe also nicht vom Programm übernehmen oder berechnen lassen (wenn ich mehrere Rechnungen eingegeben hätte). Also haben ich das Feld manuell ausgefüll und die Summe dabei auf den Euro abgerundet. Sie ist also niedriger, als die über den Reiter "Aufwand hinzufügen" eingegebene tatsächliche Summe. Vom Programm wird auch verlangt, dass hier keine Kommazahl eingegeben wird.

                      Bis hierher ist meiner Meinung nach alles richtig gelaufen. Wenn ich jetzt das komplette Formular prüfe, kommt die Fehlermeldung:

                      "Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (1. Anlage V)."

                      Fülle ich gar nichts aus, lasse die Rechnung also einfach weg, läuft die Prüfung problemlos durch.

                      Vielen Dank für die bisherigen Antworten !

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                        #12
                        AW: Anlage V Ziffer 39

                        ++ich kenne nur eine Rundung zugunsten des Steuerpflichtigen++
                        Grüsse
                        Kontierung

                        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                          #13
                          AW: Anlage V Ziffer 39

                          Ich mache es genau so, wie Charlie24 es beschrieben hat.
                          Das kann nicht sein. Ich habe jetzt eine Anlage V komplettiert und erhalte keine Fehlermeldungen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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