AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe
Mal eine vielleicht dumme Frage: Handelt es sich um Wohnungseigentum, gilt für die Eigentümer also das WEG? Dann kannst du dir die Feststellungserklärung ohnehin sparen!
Dann rechnest du als Verwalter nur die Kosten ab und die Eigentümer erklären ihre Einnahmen und Kostenanteile nur in der eigenen Steuererklärung.
Mal eine vielleicht dumme Frage: Handelt es sich um Wohnungseigentum, gilt für die Eigentümer also das WEG? Dann kannst du dir die Feststellungserklärung ohnehin sparen!
Dann rechnest du als Verwalter nur die Kosten ab und die Eigentümer erklären ihre Einnahmen und Kostenanteile nur in der eigenen Steuererklärung.
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