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ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendun

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    #16
    AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

    Mal eine vielleicht dumme Frage: Handelt es sich um Wohnungseigentum, gilt für die Eigentümer also das WEG? Dann kannst du dir die Feststellungserklärung ohnehin sparen!

    Dann rechnest du als Verwalter nur die Kosten ab und die Eigentümer erklären ihre Einnahmen und Kostenanteile nur in der eigenen Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

      Hallo,
      es handelt sich um die Steuererklärung für die Mieteinnahmen, so wie unten schon geschrieben...
      Immerhin habe ich es inzwischen geschafft, die Anlage V soweit auszufüllen, daß dort keine Fehlermeldungen mehr auftauchen.
      Das Problem ist nun noch die Anlage FE1, in der ich zunächst erfolgreich die Einnahmen
      abweichend vom allgemeinen Schlüssel verteilt habe. Also nicht nach Wohnungsquadratmeter! In Zeile 6
      Aber bei den Ausgaben, die ich abweichend vom allgemeinen Schlüssel verteilen möchte, komme ich nicht recht weiter.
      Die BetriebsAUSGABEN jedoch tauchen bei ELSTER-online jedoch gar nicht auf! Dies hätte ich, so wie beim Kugelschreiberformular,
      in Zeile 7 erwartet. Anstelle dessen sind in der Zeile 7 Gewinne / Verluste aus Ergänzungsbilanzen einzutragen.
      Es scheint mir so, als ob das bescheuerte Programm durcheinandergewürfelt wäre...
      Weißt Du hier zufällig Rat?

      Kommentar


        #18
        AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

        Hallo Romanos,

        tu dir/euch selbst einen Gefallen und suche Rat bei einem Steuerberater.

        Nach deinen Postings zu urteilen hast du leider keine Ahnung von der Anlage V und es wird auch nicht wirklich erkennbar für was du überhaupt eine Feststellungserklärung ausfüllen willst.

        - Bist du der Hausverwalter oder einer der Eigentümer?
        - Stehen die vermieteten ETWs im Eigentum jeweils einer Person oder hat eine der vermieteten ETWs mehrere Eigentümer
        - bei mehreren Eigentümern, sind diese verheiratet?
        - in der Anlage FE1 werden nur die Einkünfte = der Überschuss/Verlust aus der Vermietung verteilt. Die Ermittlung des Überschusses/Verlustes erfolgt in der Anlage V
        Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 04.12.2015, 08:42.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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        Kommentar


          #19
          AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

          Wenn wirklich je zwei Wohnungen zwei Eigentümern gehören, dann frage ich mich, welche Rechtsform das außerhalb des WEG denn sein kann?

          Und wie von @Beamtenschweiß schon angemerkt: In der Anlage FE 1 wird nur noch der Überschuss aus der Anlage V auf die Beteiligten aufgeteilt. Die Aufteilung musst du selbst ausrechnen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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