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Umsatzsteuervoranmeldung Dauerfristverlängerung // SuFu

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    Umsatzsteuervoranmeldung Dauerfristverlängerung // SuFu

    Hallöchen,

    bin Quartalszahler betr. Umsatzsteuervoranmeldung. Habe am 08.11. Dauerfristverlängerung beantragt. Das heißt doch, dass ich die USt-VA für viertes Quartal 2015 statt zum 10.01.16 erst zum 10.02.16 abgeben muss, oder?

    Noch eine allg. Frage: hat sich im Elsterforum in ca. 2015 die Suchfunktion geändert? Habe sowohl im Suchfeld als auch in der erweiterten Suche "Dauerfristverlängerung" gesucht und bekam immer die Antwort "Ihre Suchanfrage ist zu allgemein" oder so ähnlich...

    Danke & Frohen Rest-Advent

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung Dauerfristverlängerung // SuFu

    Richtig.

    Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

    § 46 Fristverlängerung
    1Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen (§ 18 Abs. 1, 2 und 2a des Gesetzes) um einen Monat zu verlängern. 2Das Finanzamt hat den Antrag abzulehnen oder eine bereits gewährte Fristverlängerung zu widerrufen, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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