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Kirchenaustritt im laufenden Jahr

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    Kirchenaustritt im laufenden Jahr

    Hallo,

    ich bin Mitte 08.2015 aus der Kirche ausgetreten.
    Hierfür ist ja im Hauptvordruck "Unterjähriger Wechsel der Religionszugehörigkeit" auszufüllen.

    Dazu hätte ich an auch aber folgende Frage:
    Welcher Monat, ist der erste Monat ab dem ich jetzt NICHT mehr Kirchensteuerpflichtig bin ?

    Muss ich angeben:
    a) Januar - Juli: Kirchensteuerpflichtig (z.B. Evangelisch oder Katholisch) und August - Dezember: nicht kirchensteuerpflichtig
    oder
    b) Januar - August: Kirchensteuerpflichtig (z.B. Evangelisch oder Katholisch) und September - Dezember: nicht kirchensteuerpflichtig ?

    Ich wohne übrigens in Baden-Württemberg.
    Zuletzt geändert von Ka92; 08.01.2016, 02:59.

    #2
    AW: Kirchenaustritt im laufenden Jahr

    Das kommt ganz auf das Bundesland darauf an.
    Ich kenne das Kirchensteuergesetz von Baden -Württemberg nicht.
    In den meisten Bundesländern dürftest du bis einschließlich Ende August kirchensteuerpflichtig sein.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Kirchenaustritt im laufenden Jahr

      Ich schätze , b) ist richtig, weil rückwirkend geht das eher nicht!

      Im Übrigen kein Elster-Thema!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Kirchenaustritt im laufenden Jahr

        Ich schließe mich Elster-Tester an.

        Die frage wäre i.ü. eher, ob die Kirchensteuerpflicht noch für den September gilt. Hessen z.B. hat diesen "Reuemonat" erst in 2014 abgeschafft. Ob andere Bundesländer das noch haben, weiß ich nicht. Google vielleicht mal nach dem passenden Kirchensteuergesetz.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Kirchenaustritt im laufenden Jahr

          Danke für eure Antworten

          Ich habe übrigens nochmals in der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über das Kirchenaustrittsverfahren" vom Land Baden-Württemberg nachgeschlagen.

          Dort heißt es unter Punkt 2.3
          "Zur Niederschrift abgegebene Austrittserklärungen werden mit der Unterzeichnung der Niederschrift, in öffentlich beglaubigter Form eingereichte mit ihrem Eingang beim Standesbeamten wirksam (§ 26 Abs. 2 KiStG). Die Kirchensteuerpflicht endet dagegen erst mit Ablauf des Monats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (§ 4 KiStG)."

          Demnach muss ich in der Steuererklärung wohl "Januar - August: Kirchensteuerpflichtig (z.B. Evangelisch oder Katholisch) und September - Dezember: nicht kirchensteuerpflichtig" angeben.

          Jetzt habe ich aber nochmals eine andere Frage an euch.
          Wird die Kirchensteuer jetzt monatsgenau berechnet, oder zahle ich vom Jahresbruttoeinkommen jetzt 8/12 Kirchensteuer von derjenigen die aufs Jahr gerechnet veranschlagt wird ?
          Ich habe nämlich am Anfang des Jahres (wo ich noch Kirchensteuerpflichtig war) weniger verdient als am Ende des Jahres (nicht mehr Kirchensteuerpflichtig).
          Zuletzt geändert von Ka92; 08.01.2016, 02:58.

          Kommentar


            #6
            AW: Kirchenaustritt im laufenden Jahr

            Da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist, sieht alles danach aus, dass du 8/12 an Kirchensteuer zahlst!

            Die Lohnsteuer einschließlich der Kirchenlohnsteuer sind nun mal nur eine Abschlagszahlung auf die erwartbare Steuerschuld!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Kirchenaustritt im laufenden Jahr

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist, sieht alles danach aus, dass du 8/12 an Kirchensteuer zahlst!

              Die Lohnsteuer einschließlich der Kirchenlohnsteuer sind nun mal nur eine Abschlagszahlung auf die erwartbare Steuerschuld!
              Jap, so ist es. Da könnte eine Kirchensteuer-Nachzahlung auf dich zukommen.

              Richtig fies wird es, wenn man z.b. im September austritt, und im Dezember eine hohe Abfindung vom AG erhält
              Mfg

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