Hallo,
ich bin Mitte 08.2015 aus der Kirche ausgetreten.
Hierfür ist ja im Hauptvordruck "Unterjähriger Wechsel der Religionszugehörigkeit" auszufüllen.
Dazu hätte ich an auch aber folgende Frage:
Welcher Monat, ist der erste Monat ab dem ich jetzt NICHT mehr Kirchensteuerpflichtig bin ?
Muss ich angeben:
a) Januar - Juli: Kirchensteuerpflichtig (z.B. Evangelisch oder Katholisch) und August - Dezember: nicht kirchensteuerpflichtig
oder
b) Januar - August: Kirchensteuerpflichtig (z.B. Evangelisch oder Katholisch) und September - Dezember: nicht kirchensteuerpflichtig ?
Ich wohne übrigens in Baden-Württemberg.
ich bin Mitte 08.2015 aus der Kirche ausgetreten.
Hierfür ist ja im Hauptvordruck "Unterjähriger Wechsel der Religionszugehörigkeit" auszufüllen.
Dazu hätte ich an auch aber folgende Frage:
Welcher Monat, ist der erste Monat ab dem ich jetzt NICHT mehr Kirchensteuerpflichtig bin ?
Muss ich angeben:
a) Januar - Juli: Kirchensteuerpflichtig (z.B. Evangelisch oder Katholisch) und August - Dezember: nicht kirchensteuerpflichtig
oder
b) Januar - August: Kirchensteuerpflichtig (z.B. Evangelisch oder Katholisch) und September - Dezember: nicht kirchensteuerpflichtig ?
Ich wohne übrigens in Baden-Württemberg.
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