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Frage zur Höhe der Rückerstattung

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    Frage zur Höhe der Rückerstattung

    Guten Abend liebes Forum

    Ich bin neu hier angemeldet und habe gleich ein paar Fragen und hoffe das man sie mir
    beantworten kann.
    Im Jahr 2015 habe ich das erste mal meine Steuererklärung(für 2014) gemacht,(online) da ich schön öfter hörte das dort einiges
    wieder zu holen ist.
    Als ich die Daten von der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben hatte und meine Fahrtkosten mit angegeben habe
    stand dort ein Rückerstattungsbetrag von etwas mehr als 900 Euro und ich hatte mich schon mehr als nur gefreut...
    ...die restlichen Sachen ausgedruckt und per Post verschickt und habe dann nach ca 8 Wochen den Bescheid bekommen.
    Leider habe ich in Anführungszeichen nur knapp 360 Euro wieder bekommen dies jedoch einfach hingenommen und nun wo ich
    meine erklärung für 2015 machen möchte wollte ich mal fragen wieso das so ist!?!?!

    Ich muss dazu sagen das ich wirklich nur die Fahrtkosten abgesetzt habe und auch nur den wie ich meine mich heute noch errinern zu können das mindeste was die kilometer angeht angegeben habe da es von mir zuhause bis zur arbeit knapp 8 Kilometer sind.
    Auch habe ich den Job erst am 1.4.2014 angetreten so das auch nur diese Zahlen ohne die Monate Jan. Feb. März auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen...kann das was damit zu tun haben?
    Auch habe ich durch meinen Beruf als Koch jeden Monat ein anderes Brutto Einkommen bedingt durch die Zuschläge die bei uns üblich sind.
    Vielleicht kann mir ja jemand sagen wieso ich nicht die zuerst angezeigte Summe sondern nur round about ein Drittel erstattet bekommen habe und was ich noch absetzten kann abgesehen von den Fahrtkosten.
    Jedoch muss ich Arbeitskleidung oder ähnliches nicht selber kaufen,das übernimmt mein Arbeitgeber aber vielleicht gibt es ja trotzdem noch etwas...muss ja nix verschekt werden.

    In diesem Sinne schon einmal vielen Dank im vorraus

    #2
    AW: Frage zur Höhe der Rückerstattung

    Hallo,

    oft wird der Fehler gemacht, in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 [Nein] auszuwählen.
    Dann wird ein höherer Betrag dabei herauskommen.
    Da bei Standard-Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber ein steuerfreier Anteil von KV + PV
    bezahlt wird, muss dort stets [Ja] ausgewählt werden.
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 06.01.2016, 21:06.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Frage zur Höhe der Rückerstattung

      Oh danke für die schnelle und Informative Antwort
      Gibts eventuell noch nen heissen Tip ?

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        #4
        AW: Frage zur Höhe der Rückerstattung

        Hallo,

        hast du in den ersten drei Monaten AlgI bekommen?
        Das fällt unter den Progressionsvorbehalt.
        Außerdem sind deine Angaben für mich nicht nachvollziehbar.
        Deine Werbungskosten fallen bei einer Entfernung von 8km überhaupt nicht ins Gewicht, weil der AG schon eine Pauschale von 1000 € beim Steuerabzug berücksichtigt.
        Am besten vergleichst du mal den Bescheid mit der Berechnung. Dann müssen dir doch die Unterschiede auffallen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Frage zur Höhe der Rückerstattung

          Zitat von chris151515 Beitrag anzeigen
          Oh danke für die schnelle und Informative Antwort
          Gibts eventuell noch nen heissen Tip ?
          in welcher Richtung heiss?
          Steuerberatung selbst ist nur den entspr. Berufen gestattet.
          Gruß, Basteltyp

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            #6
            AW: Frage zur Höhe der Rückerstattung

            @figul
            Also da ich mich mit der materie überhaupt nicht auskenne weiss ich auch nicht was ein progessionsvorbehalt ist.
            Alles neu land für mich...
            Davor habe ich bis zum 15.2.2014 in einer anderen firma gearbeitet aus der ich dann allerdings ausgeschieden bin.
            Habe dann bis ende märz alg 1 bekommen
            Wenn die fahrtkosten nicht ins gewicht fallen wofür hab ich dann quasie die rückerstattung bekommen?mal ganz blöd gefragt
            Sorry aber ihr merkt wohl ich hab mal weniger als gar kein plan

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              #7
              AW: Frage zur Höhe der Rückerstattung

              ich anworte einfach mal...
              hier gibt es Infos mit Beispielen dazu:
              http://taxdocs.de/2013/02/einkunfte-...as-versteuert/
              http://www.finanztip.de/progressionsvorbehalt/
              Gruß, Basteltyp

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                #8
                AW: Frage zur Höhe der Rückerstattung

                Hallo,

                Zitat:
                Wenn die fahrtkosten nicht ins gewicht fallen wofür hab ich dann quasie die rückerstattung bekommen?

                Geht mich zwar nichts an, aber das frag ich mich auch. Gerade weil du (lt deines Posts) sonst nichts angegeben hast.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Frage zur Höhe der Rückerstattung

                  Zitat:
                  Wenn die fahrtkosten nicht ins gewicht fallen wofür hab ich dann quasie die rückerstattung bekommen?

                  Wenn durch bestimmte 'starke' Monate bei höherem Verdienst mehr Steuern abgeführt wurde
                  als letztendlich bei der Einkommensteuerberechnung als Steuerlast anfallen, bekommt man
                  halt zuviel gezahlte Steuern / Soli zurück.

                  Jedoch können eben der von mir genannte Fehler oder dem Progressionsvorbehalt unterworfene
                  Einkünfte die Rückerstattung beeinflussen.
                  Gruß, Basteltyp

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                    #10
                    AW: Frage zur Höhe der Rückerstattung

                    Ok allerdings steht auf der lohnsteuerbescheinigung ja nur was ich brutto vom arbeitgeber bekommen habe vom 1.4 bis 31.12
                    Die restlichen drei monate die sich mein vorheriger arbeitgeber und alg 1 teilen habe ich ja demnach gar nicht ein/angegeben weil mein gedanke eigentlich war ich möchte nur die pauschale fahrtkosten angeben,abrechnen oder wie auch immer man das nennen mag. Und zwar die vom besagtem zeitraum...
                    Nun habe ich ja 2015 komplett bei diesem arbeitgeber gearbeitet mit auch einigen relativ starken monaten und da frage ich mich ja jetzt(weiss nicht einmal ob berechtigt ) ob wieder mit einer rückerstattung zu rechnen is...zumal ich ja auch drei monate mehr dort hin fahren musste

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                      #11
                      AW: Frage zur Höhe der Rückerstattung

                      In einer Steuererklärung müssen immer ALLE Einnahmen eingetragen werden. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.
                      Also auch der Arbeitslohn von Januar bis Februar und auch das Arbeitslosengeld.
                      Mfg

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                        #12
                        AW: Frage zur Höhe der Rückerstattung

                        grundsätzlich sind alle steuerlich relevanten Angaben zu machen und nicht nur Teilangaben.
                        Am besten wäre es, einen Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen.

                        (wurde aufgehalten, da war einer schneller)
                        Gruß, Basteltyp

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                          #13
                          AW: Frage zur Höhe der Rückerstattung

                          Naja also im grunde würd ich einfach nur gern wissen ob mot folgenden daten etwas mehr wieder zu holen ist.
                          Hab gerade mal geschaut, werde wohl für 2015 ein steuer brutto von 25.000 euro haben und ca. 2.700 euro lohnsteuer gezahlt haben.
                          Plus wie gesagt jeden tag die 8 km zur arbeit....haha
                          Ledig keine kinder

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                            #14
                            AW: Frage zur Höhe der Rückerstattung

                            Was soll mit einer Entfernungspauschale von rund 550,00 € bei einem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000,00 € zu holen sein? NICHTS!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Frage zur Höhe der Rückerstattung

                              Hallo,

                              du bist ja lustig
                              Zitat:
                              Die restlichen drei monate die sich mein vorheriger arbeitgeber und alg 1 teilen habe ich ja demnach gar nicht ein/angegeben weil mein gedanke eigentlich war ich möchte nur die pauschale fahrtkosten angeben,abrechnen oder wie auch immer man das nennen mag. Und zwar die vom besagtem zeitraum...

                              Lass die Finger vo einer eigenen Erklärung.
                              Siehe Tipp von Basteltyp

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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