Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Einkommensteuererklärung.
In meiner Lohnsteuerbescheinigung ist in Zeile 20 "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" ein Betrag von 660 € eingetragen.
Dieser Wert kommt zustande, da ich von meinem Arbeitgeber statt der 12€ pro Tag das doppelte, also 24€, ausgezahlt bekomme.
Nach Nachfrage von mir, wie das zu versteuern ist, sagte man mir "das wird von uns pauschal versteuert". Und genau so ist es auch auf meinen Gehaltsabrechnungen zu sehen.
Ich habe also in 2015 1.320€ bekommen. Handelt es sich in Zeile 20 jetzt um die 660€ die ich wie gesetzlich vorgeschrieben (12 € pro Tag) bekomme habe, oder um die 660€ die ich vom Arbeitgeber quasi "zu viel" bekommen habe?
Falls es sich um den Wert handelt, der durch die 12€ zustande kommt, kann ich dann einfach als Kosten 660€ dagegensetzen und damit muss ich nichts versteuern?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
ich habe eine Frage bezüglich meiner Einkommensteuererklärung.
In meiner Lohnsteuerbescheinigung ist in Zeile 20 "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" ein Betrag von 660 € eingetragen.
Dieser Wert kommt zustande, da ich von meinem Arbeitgeber statt der 12€ pro Tag das doppelte, also 24€, ausgezahlt bekomme.
Nach Nachfrage von mir, wie das zu versteuern ist, sagte man mir "das wird von uns pauschal versteuert". Und genau so ist es auch auf meinen Gehaltsabrechnungen zu sehen.
Ich habe also in 2015 1.320€ bekommen. Handelt es sich in Zeile 20 jetzt um die 660€ die ich wie gesetzlich vorgeschrieben (12 € pro Tag) bekomme habe, oder um die 660€ die ich vom Arbeitgeber quasi "zu viel" bekommen habe?
Falls es sich um den Wert handelt, der durch die 12€ zustande kommt, kann ich dann einfach als Kosten 660€ dagegensetzen und damit muss ich nichts versteuern?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
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