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UST-VZ 2015 jährlich

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    UST-VZ 2015 jährlich

    Hallo,
    in 2014 lag der Betrag für meine UST-VZ unter 1000€ .
    Daher bekam ich den Bescheid vom Finanzamt,die UST in 2015 nur jährlich anmelden und zahlen zu müssen.Ich wollte jetzt die jährliche UST-Voranmeldung für 2015 ausfüllen,aber es gibt kein Kästchen für jährlich.Termin wäre der 10.1.2016.Was mache ich jetzt?.
    Vielen Dank Minou 2015

    #2
    AW: UST-VZ 2015 jährlich

    Es gibt keine jährliche Umsatzsteuervoranmeldung. Gemeint ist damit die Umsatzsteuerjahreserklärung, die bis zum 31.05.2016 einzureichen ist. Diese ist nach den Planungen im Elsteronlineportal ab 30.03.2016 und in Elsterformular ab Mitte Januar 2016 verfügbar.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: UST-VZ 2015 jährlich

      Warum erst ab Mitte Januar?
      Ich habe heute das Elsterupdate durchgeführt und wollte die USt.-Erklärung 2016 eingeben.
      Das Programm hat aber nur die Erklärungen bis 2015 im Angebot.
      Seltsam, das Finanzamt setzt Fristen, die eingehalten werden müssen, und im Gegenzug müsste auch das Finanzamt pünktlich ab 01.01.2017 die elektronische USt.-Erklärung von 2016 parat haben, oder nicht?

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        #4
        AW: UST-VZ 2015 jährlich

        Wo steht, dass die Finanzverwaltung überhaupt verpflichtet ist, dir kostenlose Software für die Erstellung und Übermittlung von Steuererklärungen zur Verfügung zu stellen?

        Da wirst du nichts finden! Die Finanzverwaltung stellt die ELSTER-Schnittstelle kostenlos zur Verfügung, das Drumherum kann man von vielen kommerziellen Anbietern kaufen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: UST-VZ 2015 jährlich

          Elegant ausgewichen. Das FA verlangt von mir Online-Übermittlungen und kommt dadurch in die Pflicht, entweder für die Kosten aufzukommen, oder selbst ein Online-Programm (Elster) anzubieten.
          Und jetzt zum Eigentlichen, also zu meiner Frage: Wenn das FA das Elster-Programm vorschreibt, hat es das Teil gefälligst auch zum Jahreswechsel aktuell zu halten. Da gibt es keine Rechtfertigung.

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            #6
            AW: UST-VZ 2015 jährlich

            Die Schnittstelle selbst dürfte aktuell sein, es besteht ja auch schon die Möglichkeit, bestimmte Erklärungen zu übermitteln. Man könnte auch einen Antrag stellen, die Erklärung auf Papier zu übermitteln (Härtefall)

            Im Übrigen bin ich persönlich der Meinung, dass bei einem Verzicht auf die Umsatzsteuervoranmeldung nach § 18 Abs. 2 UStG die stattdessen fällige Jahreserklärung nach § 18 Abs. 3 UStG frühestens bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden muss.

            https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: UST-VZ 2015 jährlich

              Zitat von FAKunde Beitrag anzeigen
              Elegant ausgewichen. Das FA verlangt von mir Online-Übermittlungen und kommt dadurch in die Pflicht, entweder für die Kosten aufzukommen, oder selbst ein Online-Programm (Elster) anzubieten.
              Und jetzt zum Eigentlichen, also zu meiner Frage: Wenn das FA das Elster-Programm vorschreibt, hat es das Teil gefälligst auch zum Jahreswechsel aktuell zu halten. Da gibt es keine Rechtfertigung.
              Hallo FAKunde,

              das Finanzamt schreibt dir gerade nicht vor das Elster-Programm zu nutzen.
              Eine Jahreserklärung 2016 ist bis 31.05.2017 einzureichen, und da sollte doch die zweite Januarwoche mit Erscheinungstermin für die Umsatzsteuererklärung 2016 im Elsterformular zeitig genug sein.
              Es steht dir doch frei die Steuererklärungen selbst zu erstellen oder einen Steuerberater zu beauftragen, da kommt das Finanzamt doch auch nicht für die Kosten deines Steuerberaters auf mal als Vergleich.
              Die Finanzämter könnten deine Steuererklärung für 2016 wenn du diese am 2.Januar 2017 einreichen würdest mit einem kostenpflichtigen Programm deiner Wahl noch gar nicht berechnen.

              Tschüß

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                #8
                AW: UST-VZ 2015 jährlich

                Zitat von FAKunde Beitrag anzeigen
                Das FA verlangt
                Es handelt sich hier um eine Vorgabe des Gesetzgebers, an die das Finanzamt gebunden ist.

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