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Belegabruf im EOP bereits möglich!

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    #16
    AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

    Die meisten Leute (schätzungsweise 98% oder 99%) machen ihre Steuererklärung nicht vor April .
    Ich denke auch, dass die wenigsten im neuen Jahr als erstes an die Steuererklärung denken.
    Für nicht wenige ist das eher so ein leidiges Thema, das man so lange wie möglich aufschiebt.
    Daher stellt das meiner Meinung nicht wirklich ein Problem dar, dass die gesamten Belege erst Anfang März abrufbar sind.

    Was ich zugeben aber praktisch fände, wäre wenn man die Steuerbescheinigungen der Banken über den Belegabruf abrufen könnte.
    Aber das ist eine politische Entscheidung. Da müsste man das Gesetz ändern.
    Vielleicht haben die Banken eine zu starke Lobby, die sich dagegen wehrt?
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 16.01.2016, 09:40.
    Mfg

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      #17
      AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

      Bisher werden meines Wissens ohnehin nur die in Anspruch genommenen Sparerpauschbeträge an die Finanzverwaltung übermittelt, die inländischen Kapitalerträge selbst jedoch nicht.

      Ob das die Bankenlobby verhindert hat oder ob man wegen des Steuereinbehalts durch die Banken und des Pauschalsteuersatzes einfach davon ausgegangen ist, dass diese Daten für die Besteuerung aus Sicht der Finanzverwaltung gar nicht benötigt werden, ist schwer zu sagen.

      Einige wenige Banken stellen die Steuerbescheinigung inzwischen im Onlinebanking als Original zur Verfügung, manche allerdings nur eine Kopie davon.

      Ich habe jetzt eine Bankverbindung gekündigt, bei der man die Bescheinigung jährlich schriftlich neu anfordern musste, bei den meisten Banken kann man ja inzwischen online festlegen, ob man eine Bescheinigung benötigt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

        Heute die 1. Erklärung umfassend bearbeitet und übermittelt - Tochter freut sich Hatte alles zusammen - ohne Abruf)

        Belegabruf für uns / zusammenveranlagte versucht - sind auch Daten gekommen ( noch nicht alle benötigten.. also warten).

        Mein Rat - übertragt die Felder einzeln, ( bei zusammengehörenden Daten, wird angezeigt das alle übertragen werden

        was noch weiter optimiert werden könnte ( trifft vermutlich nur bei Zusammenveranlagund zu:
        beim 1. Abruf-Feld sind alle Steuerpf. angekreuzt, es ist aber immer nur ein einzelner abzurufen. Merkt man , wenn die Pin usw. einzugeben sind.
        Erster Abruf bringt Daten - O.K. Anlage N hat wieder 2 Jahre, aber mit dem richtigen Klick lässt sich das Vorjahr löschen.

        Also Zweite Person abrufen - Pin usw. - Anzeige: "sind keine Daten da "
        - dann noch mal die bishrigen Abrufe angesehen - siehe da! auch hier waren 3 Datensätze - und einer war dann auch "nützlich" - hatte ich gerade als Papier bekommen.. und jetzt übertragen, die Werte.
        Also immer noch mal in die Übersicht Abruf-Datei schauen.

        Sonst läuft die Sache gut - Lobenswert!
        Problem ist eigentlich nur - man macht das nur einmal im Jahr - wie war das noch.. ist die erste Überlegung.
        Allein die Anmeldung ist schon so komplex - das Ziel nach Sicherheit wurde erfüllt - wenn nicht übererfüllt.
        Jetzt sollte es noch einen Meldetermin geben - alle Datenlieferanten - bis.... Ende Januar j.J. dann wär alles rund, und das Frühjahr nicht mehr damit "belastet".
        Gruss
        Wolfgang

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          #19
          AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

          Der Termin für die Datenübermittlung ist der 28.02.

          Mit einer Verkürzung auf den 30.01. würde man meiner Meinung den Datenübermittler etwas zu viel zumuten.

          Datenübermittler sind ja nicht nur die großen Arbeitgeber oder Versicherungen, sondern davon sind ja auch viele kleine Arbeitgeber betroffen.
          Die haben vielleicht nur eine Person in der Buchhaltung.
          Die hat dann vielleicht im Januar Urlaub oder ist krank.

          Dann wäre eine Frist von 1 Monat schon etwas knapp
          Mfg

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            #20
            AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

            Mit einer Verkürzung auf den 30.01. würde man meiner Meinung den Datenübermittler etwas zu viel zumuten.
            Das mag sein, eine Verkürzung der gesetzlichen Fristen für die Datenübermittlung auf Mitte Februar wäre aber meines Erachtens schon vertretbar!

            Nach meiner Beobachtung werden die derzeit gültigen Fristen von einzelnen Datenlieferanten ganz bewusst ausgeschöpft, auch wenn sie die Daten früher liefern könnten.
            Das ist dort nicht anders als bei den Steuerzahlern, die ja auch die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung ausschöpfen, zumindest dann, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist.

            Die Finanzämter sind in der Regel spätestens Mitte Februar in der Lage, Einkommensteuererklärungen für das Vorjahr zu bearbeiten.

            Wer auf einen Beleg, gleich ob auf Papier oder elektronisch übermittelt, - was ja in der Regel zeitgleich erfolgt -, bis Ende Februar warten muss, der kann seine Erklärung erst im März einreichen.

            Da hilft es mir wenig, wenn meine Bank es heuer geschafft hat, die Steuerbescheinigungen bereits im Januar zu verschicken, ich aber die Leistungsmitteilung für meine Riester-Rente erst am 28. Februar erhalte, weil das im dortigen Terminablaufplan exakt so vorgegeben ist. So zumindest die Auskunft meines Beraters! Die Steuerbescheinigung werde ich heuer wahrscheinlich gar nicht brauchen.

            In dem vorliegenden Referentenentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren sind die bisherigen Fristen leider nicht angetastet worden, was ich schade finde!
            Das Gesetzgebungsverfahren steht aber auch noch ganz am Anfang, vielleicht kommt da ja noch etwas?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #21
              AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              In dem vorliegenden Referentenentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren sind die bisherigen Fristen leider nicht angetastet worden, was ich schade finde!
              Das Gesetzgebungsverfahren steht aber auch noch ganz am Anfang, vielleicht kommt da ja noch etwas?
              Alle reden von Entschleunigung des Lebens, und meinen doch: Beschleunigung!
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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