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Zusammenveranlagung Anlage N wenn Ehefrau kein Einkommen

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    Zusammenveranlagung Anlage N wenn Ehefrau kein Einkommen

    Hallo,
    wir machen eine Zusammenveranlagung bei Steuerklassenkombination 3/5.
    Meine Frau ist seit 3 Jahren arbeitslos und hat 2015 keine Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten.
    In Anlage N Ehefrau Zeile 28 trage ich "01.01.-31.12.15 arbeitslos" ein.
    Wie muss ich diese Zeit für das Finanzamt nachweisen? Dort steht in Klammer "Bitte Nachweise einreichen".

    #2
    AW: Zusammenveranlagung Anlage N wenn Ehefrau kein Einkommen

    Ich würde ihre Anlage N einfach entfernen, denn sie hat ja keine Einkünfte. Und im Hauptvordruck als Beruf "arbeitslos" oder "Hausfrau" angeben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Zusammenveranlagung Anlage N wenn Ehefrau kein Einkommen

      Selbst wenn sie 2015 noch Arbeitslosengeld von der Bundesagentur bekommen hätte, bräuchte man die Anlage N nicht mehr, denn solche Leistungen können dort ab 2015 nicht mehr eingetragen werden.

      Die bisherigen Zeilen 28 und 29 der Anlage N stehen dafür nicht mehr zur Verfügung. Diese Lohnersatzleistungen sind jetzt ausschließlich in Zeile 91 des Hauptvordrucks einzutragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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