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Zusammenveranlagung - Rückgängig machen

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    Zusammenveranlagung - Rückgängig machen

    Ich habe Angaben zu meiner Person gemacht unter "Allg. Angaben - 1 nur bei Zusammenveranlagung". Ist falsch, denn es ist eine Einzelveranlagung. Folgerichtig bekomme ich beim Prüfen die Fehlermeldung:
    "Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage Vorsorgeaufwand wurden jedoch für die Ehefrau/Lebenspartner(in) B Eintragungen zu Vorsorgeaufwendungen vorgenommen."

    Na toll, kann ja passieren. Das "Hilfreiche" an der Fehlermeldung ist, dass sie keinen Weg zur Behebung zeigt. Ich kriege den Fehler nicht weg.

    Ich habe alle Angaben im falschen Formular gelöscht, jetzt beschwert sich die Prüfung, dass alle Angaben fehlen. Wie kriege ich das behoben?

    #2
    AW: Zusammenveranlagung - Rückgängig machen

    Zitat von jakobleipzig Beitrag anzeigen
    Ich habe alle Angaben im falschen Formular gelöscht
    Es gibt ja kein 'falsches Formular', sondern nur eine Anlage Vorsorgeaufwand, auf der die Angaben zu beiden Ehegatten zu machen wäre. Auf der ersten Seite befinden sich die Angaben zur Ehefrau in der rechten Spalte. Auf der Seite zwei in der unteren Zeile.

    Du müsstest halt alle acht Seiten mal durchgucken, ob da irgendwo Angaben zur Ehefrau gemacht wurden.

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      #3
      AW: Zusammenveranlagung - Rückgängig machen

      Im Prinzip stimmt diese Antwort: Es war irgendwo ein "nein" eingegeben - dort gehörte "keine Angabe" rein. Der Fehler ist raus, danke.
      Zuletzt geändert von jakobleipzig; 17.01.2016, 14:56. Grund: Fehler erst mal behoben

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        #4
        AW: Zusammenveranlagung - Rückgängig machen

        Wenn schon alles gelöscht wurde, würde ich mit den Einträgen für dich selbst jetzt wieder neu beginnen.

        Du kannst die Anlage Vorsorgeaufwand sicherheitshalber auch zunächst ganz entfernen und danach wieder neu hinzufügen, damit sie völlig leer ist.

        Die Formulare im Portal bieten inzwischen zum Teil auch eine seitenweise Prüfung an, eigentlich sollte es kein Problem sein, die Einträge richtig zu platzieren.

        - - - Aktualisiert - - -

        aber im Hauptformular Angaben (meine Angaben) gemacht habe unter "nur bei gemeinsamer Anlage ausfüllen
        Wo genau im Hauptvordruck? Mir sagt schon der Begriff gemeinsame Anlage nichts
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Zusammenveranlagung - Rückgängig machen

          Sorry, sollte gemeinsame Veranlagung heißen...

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            #6
            AW: Zusammenveranlagung - Rückgängig machen

            Wenn man die Gliederungsansicht der einzelnen Formulare auf der linken Seite des Portals mittels der Pfeilsymbole aufklappt, kann man bei jedem Formular sehen, auf welchen Seiten überhaupt Einträge gemacht wurden.

            Dort wird nämlich links vor jeder Seite ein grüner Kreis mit einem weißen Haken eingeblendet.

            Für die Anlage Vorsorgeaufwand hilft das leider nichts, aber beim Hauptvordruck darf in deinem Fall dieses Symbol z. B. bei den Allgemeinen Angaben vor den Seiten 2 und 3 nicht erscheinen.

            Über diese Gliederungsansicht kann man im Übrigen ziemlich schnell innerhalb der verschiedenen Formulare und Seiten navigieren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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