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Berechnete Einkommensteuer

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    Berechnete Einkommensteuer

    Hallo ihr Lieben,

    ich mache dieses Jahr meine erste Steuererklärung und wollte es online mit Hilfe von ELSTER versuchen.
    Jetzt hab ich zwei Fragen...

    1. Ich habe letztes Jahr den AN gewechselt. Vom 01.01. - 04.02. bei AN1 und vom 09.02.-31.12. bei AN2.
    Anfangs hab ich vergessen, den AN1 mit anzugeben. Da kam eine Rückerstattung von etwas über 400 € raus. Jetzt hab ich den mit dazu angegeben, und liege jetzt bei einer Rückerstattung von knapp 50 €... kann das sein? Für einen Monat?

    und 2... Hab ich mir die Steuerberechnung angeschaut, und da wird bei einem Einkommen von 21.711 € eine festgesetzte Einkommensteuer von 1.949,00 € und einen Solidaritätszuschlag von 107,19 € angezeigt. Frag ich aber den Lohn- und Einkommensteuerrechner vom Bundesministerium für Finanzen, zeigt der mir das an:

    zu versteuerndes Einkommen (zvE): 21.711,00 Euro
    persönliche Verhältnisse: alleinstehend
    Berechnungsjahr: 2015

    Ergebnis der Berechnung der Einkommensteuer 2015

    Einkommensteuer 3.079,00 Euro
    Solidaritätszuschlag 169,34 Euro
    Summe 3.248,34 Euro

    (https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/ekst.jsp)

    Weiß jemand, wie das so ein Unterschied sein kann??

    Ganz liebe Grüße!

    #2
    AW: Berechnete Einkommensteuer

    Ob das sein kann oder nicht, können wir wohl kaum sagen.
    Es sei denn wir hätten deine konkreten Zahlen, die du in der Steuererklärung angeben hast.
    Mfg

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      #3
      AW: Berechnete Einkommensteuer

      Das zvE darfst du nicht mit deinen Einkünften oder gar deinem Bruttolohn verwechseln.

      Beim zvE gehen ja auch noch die Vorsorgeaufwendungen, soweit abziehbar weg, also Beiträge zur RV, KV, PV usw..
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Berechnete Einkommensteuer

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Beim zvE gehen ja auch noch die Vorsorgeaufwendungen, soweit abziehbar weg, also Beiträge zur RV, KV, PV usw..
        Die sind beim zvE schon abgezogen.
        Mfg

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          #5
          AW: Berechnete Einkommensteuer

          Ja, etwas verkürzt und damit missverständlich formuliert:

          Um zum zvE zu kommen, müssen von den Einkünften ja auch noch die Sonderausgaben, insbesondere die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden, also z. B. ein Teil der Beiträge zur Rentenversicherung sowie die Beiträge zur KV, PV usw..
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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