Ich habe in 2015 einen Abrufcode beantragt und auch erhalten. Kann ich damit auch in 2016 die Belege aus 2015 abrufen oder muss ich einen neuen Code beantragen?
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Keine Ankündigung bisher.
Abrufcode
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AW: Abrufcode
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo Fide,
der Abrufcode bleibt eigentlich unbegrenzt gültig -> es sei denn du stornierst ihn.
Allerdings werden momentan außer den Stammdaten noch keine Belege abrufbar sein. Die Arbeitgeber und Institutionen haben ja bis zum 28.02. des Folgejahres immer Zeit.
Tschüß
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AW: Abrufcode
Selbst die Daten, die für 2015 bereits vorliegen, können nach den hier in einem anderen Thread gegebenen Informationen erst nächste Woche (letzte Januarwoche) abgerufen werden.
https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post203163Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Abrufcode
Zitat von Schwiering Beitrag anzeigenHallo Zusammen, mir ist der aktuelle Abrufcode verloreb gegangen. Wie bekomme ich einen neuen Code?
Sie können Ihren Abrufcode jederzeit stornieren oder manuell einen neuen Abrufcode
beantragen (nach einer Frist von 7 Tagen seit der letzten Abrufcode-Beantragung). Durch die
Stornierung oder Neubeantragung verliert der alte Abrufcode sofort seine Gültigkeit.
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