Hallo,
ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung. Aus dem Jahr 2014 wurde mir vom Finanzamt ein Verlustvortrag errechnet, den ich jetzt angeben möchte. Hierfür habe ich im Hauptvordruck unter Punkt 16 - Verlustabzug/Spendenvortrag bei Unterpunkt 80 "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG/Spendenvortrag nach § 10b EStG zum 31.12.2014 festgestellt für die steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A" ein Kreuzchen gesetzt.
Meine Frage: muss die Summe des Verlustvortrags angegeben werden und wenn ja, wo? Muss sonst noch etwas beachtet werden?
Vielen Dank für die Hilfe.
Viele Grüße
ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung. Aus dem Jahr 2014 wurde mir vom Finanzamt ein Verlustvortrag errechnet, den ich jetzt angeben möchte. Hierfür habe ich im Hauptvordruck unter Punkt 16 - Verlustabzug/Spendenvortrag bei Unterpunkt 80 "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG/Spendenvortrag nach § 10b EStG zum 31.12.2014 festgestellt für die steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A" ein Kreuzchen gesetzt.
Meine Frage: muss die Summe des Verlustvortrags angegeben werden und wenn ja, wo? Muss sonst noch etwas beachtet werden?
Vielen Dank für die Hilfe.
Viele Grüße
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