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AW: Anlage Vorsorgeaufwand ja oder nein in Zeile 10
Hallo zusammen,
ich habe auch eine Frage dazu.
Woraus geht es hervor, ob ja oder nein angebegen werden muss?
Ich beziehe Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Unter Punkt 24 (Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse) ist in meiner Lohnsteuerbescheinigung nichts eingetragen.
Muss ich nun "ja" oder "nein" auswählen?
Eindeutig -JA- Steht doch dabei. Steuerfreie Zuschüsse des AG
Gruß FIGUL
FIGUL hat im Januar alles gesagt.
Gruss (S)stiller
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AW: Anlage Vorsorgeaufwand ja oder nein in Zeile 10
Unter Punkt 24 (Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse) ist in meiner Lohnsteuerbescheinigung nichts eingetragen.
Dort erfolgt nur ein Eintrag, wenn du freiwillig gesetzlich oder auch privat krankenversichert bist. Nur dann gibt es einen steuerfreien Zuschuss des AG!
Der steuerfreie Arbeitgeberanteil bei Pflichtversicherten ist nun mal kein Zuschuss! Deshalb wird der auch ausdrücklich extra genannt:
Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf
– steuerfreie Zuschüsse (zum Beispiel Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder
– steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (zum Beispiel sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte/Lebenspartner) oder
– steuerfreie Beihilfen (zum Beispiel Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten/Lebenspartner)?
Ich verstehe nicht, warum das so oft überlesen wird!
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
AW: Anlage Vorsorgeaufwand ja oder nein in Zeile 10
Hallo,
meine Frau war 2015 Studentin und hat ihre Beiträge an dir gesetzliche Kv gezahlt (studententarif). Mit unserer Hochzeit im Dezember ist sie in die Familienversicherung gewechselt.
Was ist in dem Fall auszuwählen und warum?
AW: Anlage Vorsorgeaufwand ja oder nein in Zeile 10
Ja, weil sich dein AG mit seinem AG-Anteil über die Familienmitversicherung steuerfrei an der Krankenversicherung deiner Frau beteiligt hat. Ob 365 Tage oder einen Tag ist dabei egal.
AW: Anlage Vorsorgeaufwand ja oder nein in Zeile 10
Hallo zusammen,
ich muss an dieser Stelle nochmal bluedive's Frage aufgreifen. In meiner Lohnsteuerbescheinigung ist ebenfalls nur nach "ARBEITNEHMERbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung" (Punkt 25) eine positive Zahl eingetragen. Bie Punkt 24b "Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse b) zur gesetzlichen Krankenversicherung" ist nichts eingetragen. Ich gehe nun davon aus, dass ich diese Frage mit Nein beantworten kann?
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Dann leistet der AG einen Beitrag zur KV, dieser wird aber in der Lohnsteuerbescheinigung nicht angegeben? Und deshalb muss ich mit Ja antworten?
Genauso ist das! Bei gesetzlich Pflichtversicherten ist der Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht in die Lohnsteuerbescheinigung einzutragen. Das verwirrt viele Steuerpflichtige, ist aber so geregelt.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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