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Frage zum Absetzen von Rentenversicherungsbeiträge usw.

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    Frage zum Absetzen von Rentenversicherungsbeiträge usw.

    Hallo,

    bin 23 Jahre alt, Bankkaufmann und mache in diesem Jahr meine erste Steuererklärung.

    Nun stoße ich auf folgendes Problem: Ich habe gehört und gelesen, dass es möglich ist, Beiträge von der gesetzl. Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung absetzen kann.

    Ich weiß aber nicht, wo bzw. in welche Zeile ich das ganze eintragen darf. Für jeden Rat bin ich sehr dankbar.

    Beste Grüße

    #2
    AW: Frage zum Absetzen von Rentenversicherungsbeiträge usw.

    Hallo,

    zuerst Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen.
    Dann die Daten Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in entsprechender Maske
    der Anlage N eintragen. So werden genannte Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand
    automatisch übernommen.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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      #3
      AW: Frage zum Absetzen von Rentenversicherungsbeiträge usw.

      Zitat von Kloppi Beitrag anzeigen
      Hallo,

      bin 23 Jahre alt, Bankkaufmann und mache in diesem Jahr meine erste Steuererklärung.

      Nun stoße ich auf folgendes Problem: Ich habe gehört und gelesen, dass es möglich ist, Beiträge von der gesetzl. Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung absetzen kann.

      Ich weiß aber nicht, wo bzw. in welche Zeile ich das ganze eintragen darf. Für jeden Rat bin ich sehr dankbar.

      Beste Grüße
      Solche Beiträge werden in dem Formular ~~~ Anlage Vorsorgeaufwand ~~~ eingetragen.

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        #4
        AW: Frage zum Absetzen von Rentenversicherungsbeiträge usw.

        Du fügst deiner Steuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzu. Dort kannst du die Beträge aus deiner Lohnsteuerbescheinigung dann eintragen.

        Wenn du dir unter Dienste den Belegabruf freischaltest, kannst du diese Einträge auch aus dem Belegabruf übernehmen.

        Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden allerdings derzeit noch nicht zu 100% als Sonderausgaben berücksichtigt, das siehst du dann aus der Vorausberechnung.

        - - - Aktualisiert - - -

        Dann die Daten Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in entsprechender Maske
        der Anlage N eintragen. So werden genannte Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand
        automatisch übernommen.
        Leider funktioniert das im Portal nicht so. Da gibt es keine Nachbildung der Lohnsteuerbescheinigung!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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