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  • geno_rbk
    Neuer Benutzer
    • 24.03.2015
    • 45

    #1

    Versicherungen

    In welcher Anlage kann ich Versicherungen absetzten?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    AW: Versicherungen

    Anlage Vorsorgeaufwand

    Nicht alle Versicherungen sind steuerlich berücksichtigungsfähig!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • geno_rbk
      Neuer Benutzer
      • 24.03.2015
      • 45

      #3
      AW: Versicherungen

      und welche eigentlich?Habe gehört alle haftpflichten

      Kommentar

      • Jambo
        Neuer Benutzer
        • 23.10.2014
        • 364

        #4
        AW: Versicherungen

        Zitat von geno_rbk Beitrag anzeigen
        In welcher Anlage kann ich Versicherungen absetzten?
        Anlage Vorsorgeaufwand
        Anlage AV

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von geno_rbk Beitrag anzeigen
        und welche eigentlich?Habe gehört alle haftpflichten
        Haftpflichtversicherung wird in Anlage ~~~ Anlage Vorsorgeaufwand ~~~ eingetragen

        Kommentar

        • geno_rbk
          Neuer Benutzer
          • 24.03.2015
          • 45

          #5
          AW: Versicherungen

          Reicht da Datenübermittlung oder muss noch was abgegeben werden

          Kommentar

          • Jambo
            Neuer Benutzer
            • 23.10.2014
            • 364

            #6
            AW: Versicherungen

            @ geno_rbk

            Datenübermittlung reicht --- gegebenenfalls verlangt Ihr Finanzamt Belege.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45929

              #7
              AW: Versicherungen

              Wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eine bestimmte Höhe überschreiten (1.900,00 € bzw. 3.800,00 € bei Zusammenveranlagung), wirken sich solche Versicherungsbeiträge nicht mehr steuermindernd aus.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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