Ich habe die Berechtigung zum Datenabruf elektronischer Belege meines Mannes, da ich die Steuererklärung für uns beide mache. Nun möchte ich die Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte meines Mannes abrufen, aber ich finde einfach nicht heraus, wie ich das machen muss. Meine eigenen Daten habe ich abrufen können aber wie kann ich das für meinen Mann machen? Wo gebe ich seine Identifikationsnummer an? Letztes Jahr ging das irgendwie über "Dienste" aber jetzt finde ich einfach nicht heraus, wo ich seine ID Nummer angeben kann? Kann mir da jemand einen Tipp geben?
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Datenabruf für Ehemann
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AW: Datenabruf für Ehemann
Wenn er freigeschaltet ist, kannst du bei geöffneter Erklärung links den Belegabruf starten und dann seine persönl. ID auswählen.
Du musst bei ElsterBasis dann noch den Abrufcode eingeben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Datenabruf für Ehemann
Hallo patri,
für deine Belege benötigst du den Abrufcode, für die deines Mannes oder einer anderen Person den Freischaltcode, nur um andere User nicht zu verwirren.
Der Zertifikatsinhaber beantragt mit seiner Id.-Nr. den Abrufcode und für Dritte den Freischaltcode unter Verwendung der jeweiligen Id.-Nr.
Tschüß
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AW: Datenabruf für Ehemann
Es gibt nur einen Abrufcode und das ist der 8-stellige Code (XXXX-XXXX), mit dem du auch deine Belege abrufen kannst, was ja angeblich funktioniert.Wo finde ich den "Abrufcode" ?Freundliche Grüße
Charlie24
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AW: Datenabruf für Ehemann
Hall Charlie24,
Asche auf mein Haupt ->du hast recht, wenn der Freischaltcode für den Belegabruf erstmalig eingesetzt wurde, bleibt die Berechtigung bestehen und mit dem Abrufcode XXXXX-XXXXX kann man alle berechtigten Personen abrufen.
Ich habe 2015 gerade ausprobiert.
Tschüß
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AW: Datenabruf für Ehemann
Ausgehend von den weiteren Kommentaren hier, ist wohl die elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Mannes gemeint. Die "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte" ist etwas anderes und gibt Auskunft über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Hierfür steht ein eigener Auswahlpunkt unter Dienste zur Verfügung, der zumindest derzeit nichts mit dem Belegabruf zu tun hat. Momentan gibt es diese Auskunft auch nur für die eigenen Lohnsteuerabzugsmerkmale, also für die des Zertifikatsinhabers. Die Auskunft über Lohnsteuerabzugsmerkmale für eine andere Person ist bisher noch nicht möglich. Der Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale für deinen Mann wäre daher momentan nur über ein eigenes Zertifikat deines Mannes möglich.Zitat von patri Beitrag anzeigen... Nun möchte ich die Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte meines Mannes abrufen, aber ich finde einfach nicht heraus, wie ich das machen muss....
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