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Betreuerkosten absetzbar

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    Betreuerkosten absetzbar

    Hallo ich habe hier ein paar fragen
    Da ich seit letztem Jahr der Betreuer meiner Mutter bin und sie in Gelsenkirchen jetzt im Pflegeheim Wohnt und ich im Sauerland wohne fallen jede menge Km an im letzem Jahr war es echt schlimm weil sie ständig Krank war und ich für alles immer ins Heim mußte.
    Ich bin 21000 km gefahren erst nach Gelsenkirchen ins Bergmannsheil dann zur Reha nach Bad Salzuflen dann ist sie da wieder ins Krankenhaus gekommen dann wieder in die Reha und von da aus nach Gelsenkirchen ins Pflegeheim.
    Es war sehr stressig da ich ja auch Schwer behindert bin mit 70% und das "G" habe
    Wie hatten jetzt auch noch eine hohe Autoreparatur kosten dann das Benzin für 21000 km und was noch so anfällt.
    Wir möchten auch jetzt näher nach ihr ziehen da es es echt zuviel wird mit den Kosten kann man den Umzug auch absetzten auch wenn es nicht grade nach Gelsenkirchen geht sonder nach Dortmund.
    Ich hoffe ihr könnt mir hier Tipps geben da meine Rente auch nicht so toll ist.
    LG
    Rüthen

    #2
    AW: Betreuerkosten absetzbar

    Die Betreuung ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Die Dir anfallenden Kosten kannst Du dir vom Betreuten erstatten lassen. Ist dieser mittelos, zahlt der Staat. Siehe mal hier: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/...r_als_Ausnahme

    Wenn Du dort z.B. die pauschale Aufwandsentschädigung nimmst (399 €, nicht mehr 323 €), dann ist die steuerfrei, soweit unter 500 €, und in der Steuererklärung ohne weitere Folgen einzutragen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Betreuerkosten absetzbar

      ich bin durch die Patientenverfügung der Betreuer geworden weil das keiner von meinen 5 Geschwistern nicht machen wollte, meine Mutter hat Pflegestufe 2 sie vergisst alles kann nichts alle Entscheiden.
      Ich habe beim Versorgungsamt alle Anträge gestellt und sie ist zu 100 % mit G,aG,B,H,RF bekommen somit kann sie ja nichts machen und die Besuche sind auch dafür das sie Kontakt hat und sich wieder erinnert als Leistungsfördernd.
      Ich habe 70% und das G das aG immer zur Zeit auf Zeit.
      Gerichtlich bin ich nicht gestellt sondern durch die Patientenverfügung.
      LG
      Rüthen

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        #4
        AW: Betreuerkosten absetzbar

        Das sieht nicht gut für dich aus!

        http://www.steuertipps.de/gesundheit...t-abzugsfaehig
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Betreuerkosten absetzbar

          Dann streiche bitte gedanklich meinen Beitrag.

          Unabhängig davon geht da steuerlich m.E. wahrscheinlich nichts. Hat auch nicht wirklich etwas mit dem Thema "Elster" zu tun.

          Hier gibt's noch eine Broschüre: https://verwaltung.hessen.de/irj/ser...22222,true.pdf
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Betreuerkosten absetzbar

            Da ich das "aG" zur Zeit immer nur auf Zeit bekomme ( Antrag ist gestellt) hat sich das doch dann geändert oder ich bekomme doch auch Fahren so vergütet oder ???
            MFG
            Rüthen

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              #7
              AW: Betreuerkosten absetzbar

              @ Rüthen59602

              Dies ist eine rechtliche Frage, welche hier im Forum nicht beantwortet werden kann und darf.
              Aber kuck ggf. mal in § 33 Absatz 1 bzw. § 33 b Absatz 6 EStG.
              Weitere Fragen zu dem steuerlichen Bereich dieses Thema klärst du besser mit einem steuerlichen Berater deines Vertrauens oder im direkten Kontakt mit deinem Finanzamt.


              PS: Bitte keine Fragen als PM an einzelne Forenuser verschicken.
              Das macht nur Sinn, wenn man mit dem User bereits im Kontakt steht und die auszutauschenden Infos/Daten nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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