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Neuregistrierung für Belegabruf

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    Neuregistrierung für Belegabruf

    Hallo Entwicklerteam,

    der Arbeitgeber hat mich informiert, dass er nicht mehr automatisch Lohnsteuerbescheinigungen verschickt.
    Mein Steuerprogramm (buhl) fordert nach Eingabe der persönlichen Daten den Belegabruf, um die Lohndaten zu übernehmen.

    Leider kann ich Belegabruf nicht nutzen, weil mein Konto wohl vor Jahren mit der Steuernummer anstelle der Steuer-ID angelegt wurde.
    Nun muss ich mich aufwendig nochmal komplett neu registrieren, mit Postversand der Aktivierungsnummer, Anlegen Zertifikat etc. ...
    Wieso kann die Steuer-ID nicht über eine kleine Eingabe im ElsterOnlinePortal meinem Profil nachträglich zugeordnet werden?

    Bitte setzt das kurzfristig um, damit wenigstens einige der anderen Betroffenen nicht diesen mühsamen und unnötigen Stress haben.

    Danke!

    #2
    AW: Neuregistrierung für Belegabruf

    Hallo ugustmann,

    die Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet ihren Arbeitnehmern die elektronisch übermittelte Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen.

    Der Belegabruf ist ein zusätzlicher Service, der ja erst in den letzten Jahre zur Verfügung steht, um eventuell die eigene elektronische Steuererklärung zu unterstützen.
    Mittlerweile gibt es für die Registrierung mit dem persönlichen Zertifikat gar nicht mehr die Auswahl die Steuernummer zu verwenden.

    Wer jetzt erst einsteigt-> braucht eigentlich nur eine einmalige Registrierung und verlängert nach drei Jahren das verwendete Zertifikat immer wieder.
    Wenn du das Procedere hinter dir hast, dann kannst du bis ans Lebensende bei dem Zertifikat bleiben.

    Hier sind eigentlich nur Anwender unterwegs, Programmierer oder Entwickler lesen hier nicht mit.

    Tschüß

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      #3
      AW: Neuregistrierung für Belegabruf

      Das ist eigentlich ganz einfach: Dein Arbeitgeber HAT die Bescheinigung auszudrucken und Dir auszuhändigen, ob er will oder nicht, § 41b Abs. 1 Satz 3 EStG.

      In dem Paragraf steht zwar noch was von alternativ, dass er das auch elektronisch bereitstellen könne. Das macht er aber mit der Übermittlung an das Finanzamt NICHT, denn damit erfüllt er nur seine eigene Verpflichtung aus Abs. 1 Satz 2 EStG. Die Bereitstellung der Daten über das Elsteronlineportal DURCH DAS FINANZAMT ist keine Bereitstellung für Dich DURCH den Arbeitgeber.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Neuregistrierung für Belegabruf

        der Arbeitgeber hat mich informiert, dass er nicht mehr automatisch Lohnsteuerbescheinigungen verschickt.
        Das kann dein Arbeitgeber nicht selbstherrlich entscheiden! Du hast Anspruch auf den Ausdruck entweder in Papierform oder in elektronischer Form.

        Bitte setzt das kurzfristig um, damit wenigstens einige der anderen Betroffenen nicht diesen mühsamen und unnötigen Stress haben.
        Das sollte irgendwann mal kommen, aber einen Zeitplan kenne ich nicht. Wahrscheinlich haben sich bis dahin sowieso alle mit der persönlichen ID neu registriert.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 01.02.2016, 15:25.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Neuregistrierung für Belegabruf

          Hallo,

          >>>Das kann dein Arbeitgeber nicht selbstherrlich entscheiden! Du hast Anspruch auf den Ausdruck entweder in Papierform oder in elektronischer Form.

          Doch, kann er, warum denn nicht?
          Er schreibt doch ausdrücklich, dass nicht mehr automatisch verschickt wird (ergo nur auf Anforderung).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Neuregistrierung für Belegabruf

            Er schreibt doch ausdrücklich, dass nicht mehr automatisch verschickt wird (ergo nur auf Anforderung).
            Meiner Meinung nach muss der AG entweder den Ausdruck per Post oder elektronisch von sich aus bis Ende Februar an den AN übermitteln.

            Bei so sensiblen Daten müsste der AG bei Wahl der elektronischen Übermittlung Vorkehrungen treffen, diese Daten ausreichend zu schützen.

            Mir ist bisher kein AG bekannt, der sich für die elektronische Übermittlung der Daten an seine AN entschieden hat.

            Eine Anforderung der Daten durch den AN ist im Gesetz nicht vorgesehen!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Neuregistrierung für Belegabruf

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Bei so sensiblen Daten müsste der AG bei Wahl der elektronischen Übermittlung Vorkehrungen treffen, diese Daten ausreichend zu schützen.

              Mir ist bisher kein AG bekannt, der sich für die elektronische Übermittlung der Daten an seine AN entschieden hat.
              Der Freistaat Bayern wäre z. B. ein Arbeitgeber, der vielleicht noch nicht dieses Jahr, aber nächstes Jahr Lohnsteuerbescheinigungen online zur Verfügung stellt.

              Auch viele große Firmen verschicken die Lohnsteuerbescheinigung über das _interne_ E-Mail -System.

              Die Lohnsteuerbescheinigung an das private EMail -Postfach oder an das betriebliche Postfach (über fremde ungeschützte Server) zu senden, dürfte in der Tat zu unsicher sein. Datenschutz und so.
              Zuletzt geändert von Elster-Tester; 02.02.2016, 08:40.
              Mfg

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                #8
                AW: Neuregistrierung für Belegabruf

                Hallo,

                der Fakt bleibt doch bestehen, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist -> siehe Beitrag Nr. 3 picard777.

                Also hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf und wenn es eben erst auf Anforderung oder Nachfrage beim AG ist.

                Tschüß

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