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Lohnsteuerausgleich als Ausländer

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    Lohnsteuerausgleich als Ausländer

    Hallo zusammen,

    habe im Frühjahr 2015 5 Monate ein Praktikum in München gemacht. Komme aber eigentlich aus Österreich und bin daher für das Praktikum nach München gezogen, aber inzwischen schon wieder länger zurück in Österreich und nicht mehr in Deutschland gemeldet.
    Nun wollte ich für die 5 Monate arbeiten meinen Lohnsteuerausgleich machen...hätte dazu aber ein paar Fragen.

    Steuernummer habe ich keine, aber meine Steueridentifikationsnummer. Mit dieser wollte ich mich auch online anmelden. Also kann ich grundsätzlich als Österreicher mit diesen Daten meinen Lohnsteuerausgleich über elster online machen?
    Und man bekommt ja einen Aktivierungsschlüssel per Post und einer per E-Mail. Allerdings habe ich keine Adresse mehr in Deutschland, hatte mich damals zwar wieder abgemeldet und meine neue Meldebestätigung aus Österreich dem deutschen Meldeamt zukommen lassen, nur denke ich, dass beim Finanzamt wohl noch meine deutsche Adresse hinterlegt ist? Kann ich das irgendwie ändern oder bei elster eine neue Adresse angeben?

    Sonst wird die Anmeldung nicht funktionieren oder?


    Ich hoffe, mein Problem ist verständlich und es kann mir vielleicht jemand helfen.

    Liebe Grüße,
    Hannes

    #2
    AW: Lohnsteuerausgleich als Ausländer

    Die FAQ sagen dazu:

    Für die elektronische Authentifizierung ist ein Zertifikat nötig. Dieses muss im Zuge einer Registrierung am ElsterOnline-Portal erworben oder im Falle von ausgewählten Signaturkarten am ElsterOnline-Portal angemeldet werden. Für die Registrierung am ElsterOnline-Portal ist zwingend ein inländisches Ordnungskriterium notwendig.
    Die durch inländische Steuerpflichtige im Ausland tätigen Beauftragten (z. B. ausländische Steuerberater) und inländischen Behörden, welche kein inländisches Ordnungskriterium besitzen, können dieses Ordnungskriterium in Form einer Steuernummer beim Finanzamt Neubrandenburg - RAB beantragen.

    Fazit: Elsteronlineportal ist nicht. Lade Dir entweder Elsterformular herunter und übermittele dann ohne Authentifizierung, was aber bedeutet, dass Du die Kurzerklärung ausdrucken und per Post einsenden musst. Oder Du verzichtest auf die elektronische Übermittlung und lädst die Formulare als pdf-Datei herunter und reichst die Papiererklärung ein.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerausgleich als Ausländer

      Steuernummer habe ich keine, aber meine Steueridentifikationsnummer.
      Wenn es sich dabei um die vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilte persönliche Identifikationsnummer handeln würde, könnte er sich doch damit registrieren oder übersehe ich da etwas?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Lohnsteuerausgleich als Ausländer

        Hallo hanjul08,

        wenn du noch keine Steuernummer hast -> ist auch keine Adresse beim Finanzamt München hinterlegt.
        Die Steueridentifikationsnummer wird dir vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und wenn du dich in Deutschland wieder abgemeldet hast, dann sollte deine Identifikationsnummer gelöscht bzw. stillgelegt sein.
        Da sollte die Registrierung fehlschlagen.
        Lies mal hier aus den Voraussetzungen für die Registrierung:
        Im ersten Schritt geben Sie zunächst Ihre Registrierungsdaten ein. Dazu gehören z. B. Name und E-Mail Adresse. Da Ihre persönliche Postanschrift oder die Postanschrift der Organisation (z. B. Firma, Gesellschaft, Verein, Institution), in deren Auftrag Sie sich anmelden, bei der Finanzverwaltung unter der angegebenen Identifikations- bzw. Steuernummer vorliegt, besteht sicherheitstechnisch für die Finanzverwaltung die Möglichkeit einer zweifelsfreien Feststellung, dass die Daten wirklich von Ihnen oder von einem Bevollmächtigten der Organsisation, in deren Auftrag Sie sich anmelden, elektronisch eingegeben wurden und zu Ihnen oder der von Ihnen vertretenen Organisation gehören. Zum Nachweis Ihrer Identität gegenüber dem Finanzamt erhalten Sie nach der Eingabe getrennt per E-Mail und auf dem Postweg individuelle Aktivierungsdaten für Ihren zukünftigen Zugang zum ElsterOnline-Portal zugestellt. Würde ein Unberechtigter Ihre Registrierungsdaten eingeben, so würde er nicht die vollständigen Aktivierungsdaten erhalten. Damit wird ausgeschlossen, dass eine unberechtigte Person einen Zugang in Ihrem Namen oder im Namen der von Ihnen vertretenen Organisation erzeugen kann.

        Tschüß

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          #5
          AW: Lohnsteuerausgleich als Ausländer

          Danke für eure Antworten!

          Habe gerade versucht die Anmeldung abzuschließen und richtig, ich bekomme aufgrund meiner steuerlichen Identifikationsnummer eine Fehlermeldung! Dachte, die funktioniert trotzdem und wird nicht gleich gelöscht/stillgelegt...falsch gedacht.

          Das heißt wohl, ich kann den Lohnsteuerausgleich ohnehin nur in Papierform einreichen.

          Danke!

          LG

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            #6
            AW: Lohnsteuerausgleich als Ausländer

            Zitat von hanjul08 Beitrag anzeigen
            Das heißt wohl, ich kann den Lohnsteuerausgleich ohnehin nur in Papierform einreichen.
            Siehe Beitrag Nr. 2
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Lohnsteuerausgleich als Ausländer

              Das heißt wohl, ich kann den Lohnsteuerausgleich ohnehin nur in Papierform einreichen.
              Das ist dann wohl so. Papier ist ja für Privatpersonen (noch) nicht verboten!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Lohnsteuerausgleich als Ausländer

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das ist dann wohl so. Papier ist ja für Privatpersonen (noch) nicht verboten!
                Er kann die Steuererklärung mit der Software ElsterFormular immer noch komprimiert abgeben (ohne Zertifikat ).

                Siehe Beitrag Nr 2.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Lohnsteuerausgleich als Ausländer

                  Die muss ausgedruckt, unterschrieben und an das Finanzamt geschickt werden. Also trotzdem Papier!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Lohnsteuerausgleich als Ausländer

                    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                    Er kann die Steuererklärung mit der Software ElsterFormular immer noch komprimiert abgeben (ohne Zertifikat ).

                    Siehe Beitrag Nr 2.
                    Aber mit der unterschriebenen ausgedruckten komprimierten Steuererklätung und per Post, was o.a. bereits erwähnt wurde, nur funktioniert.
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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