Hallo,
nehmen wir einmal an, dass ein Gewerbetreibender einen stillen Gesellschafter hat (bspw. einen Bruder oder eine Schwester), dem er seinen Gewinnanteil ausgeschüttet hat und dass das örtliche Finanzamt ihm diesbezüglich mitgeteilt hat, dass er eine Kapitalertragssteueranmeldung in elektronischer Form über den ausgezahlten Gewinnanteil zu tätigen hätte und dass er die entsprechende Steuer abzuführen hätte.
Nehmen wir weiterhin mal an, dass er sich hierfür bei Elsteronline eingebucht hätte und dass ihm beim Ausfüllen des diesbezüglichen Anmeldeformulars die Fragen kamen, welche Steuernummer bzw. welchen Namen er nun eintragen muss (die Daten des stillen Gesellschafters oder seine eigenen) und ob er, sofern die Gesellschafterdaten eingetragen werden müssen, die Anmeldung überhaupt mit seinem Zertifikat übertragen kann?
Herzlichen Dank für diesbezügliche Tipps!
nehmen wir einmal an, dass ein Gewerbetreibender einen stillen Gesellschafter hat (bspw. einen Bruder oder eine Schwester), dem er seinen Gewinnanteil ausgeschüttet hat und dass das örtliche Finanzamt ihm diesbezüglich mitgeteilt hat, dass er eine Kapitalertragssteueranmeldung in elektronischer Form über den ausgezahlten Gewinnanteil zu tätigen hätte und dass er die entsprechende Steuer abzuführen hätte.
Nehmen wir weiterhin mal an, dass er sich hierfür bei Elsteronline eingebucht hätte und dass ihm beim Ausfüllen des diesbezüglichen Anmeldeformulars die Fragen kamen, welche Steuernummer bzw. welchen Namen er nun eintragen muss (die Daten des stillen Gesellschafters oder seine eigenen) und ob er, sofern die Gesellschafterdaten eingetragen werden müssen, die Anmeldung überhaupt mit seinem Zertifikat übertragen kann?
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