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Rückwirkende Besoldungsanpassung eingeben? (Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung)

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    Rückwirkende Besoldungsanpassung eingeben? (Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung)

    Hallo!

    Meine elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2014 enthält in Zeile 19 "Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden - [Zeile] 3. [Bruttoarbeitslohn] enthalten" einen Betrag von einigen hundert Euro.

    Als Beamter habe ich beim Landesamt für Besoldung und Versorgung nachgefragt: Es handelt um eine rückwirkende Besoldungsanpassung.

    Laut ElsterOnline wurde dieser Betrag beim Einpflegen der elektronischen Belege jedoch nicht übernommen. Muss ich diesen Betrag jetzt manuell eintragen und, falls ja, wo?

    Vielen Dank im Voraus und ein fröhliches "Alaaf" wünscht

    Noch ein Neuling

    #2
    AW: Rückwirkende Besoldungsanpassung eingeben? (Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung)

    Hallo,

    Der Betrag in Zeile 19 ist doch in Zeile 3 enthalten.
    Da musst du nichts machen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Rückwirkende Besoldungsanpassung eingeben? (Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung)

      Die Eintragung muss auf Seite 3 der Anlage N erfolgen.

      Bitte dabei folgendes beachten:
      Hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohns in die Zeilen 16 und 17 ein. Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag gegebenenfalls in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen. Der in Zeile 6 einzutragende Bruttoarbeitslohn ist in solchen Fällen um diesen Betrag entsprechend zu mindern.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Rückwirkende Besoldungsanpassung eingeben? (Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung)

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die Eintragung muss auf Seite 3 der Anlage N erfolgen.

        Bitte dabei folgendes beachten:
        Hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohns in die Zeilen 16 und 17 ein. Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag gegebenenfalls in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen. Der in Zeile 6 einzutragende Bruttoarbeitslohn ist in solchen Fällen um diesen Betrag entsprechend zu mindern.
        Du gehst davon aus, dass die ermäßigte Besteuerung anzuwenden ist.

        Wie kommst du darauf?

        Der Sachverhalt gibt dazu nichts her.
        Mfg

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          #5
          AW: Rückwirkende Besoldungsanpassung eingeben? (Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung)

          Ich habe nur aus der Ausfüllhilfe des Portals zitiert, da steht das so drin.

          Der komplette Text lautet:

          Zeilen 16 bis 19
          Für diese Vergütungen kommt eine ermäßigte Besteuerung in Betracht. Übernehmen Sie bitte diese Beträge je nach Art der Vergütung und die davon einbehaltenen Steuerabzugsbeträge von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in die Zeilen 16 bis 19. Hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohns in die Zeilen 16 und 17 ein. Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag gegebenenfalls in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen. Der in Zeile 6 einzutragende Bruttoarbeitslohn ist in solchen Fällen um diesen Betrag entsprechend zu mindern.

          Ich verstehe das so, dass das Finanzamt in diesen Fällen prüft, ob wirklich eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt.

          Dem TE ging es nur darum, wo das einzutragen ist. Der Rest ist Steuerrecht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Rückwirkende Besoldungsanpassung eingeben? (Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung)

            Hallo,

            Der TE hat auch nichts von Zeile 6 geschrieben. Deshalb siehe meinen ersten Beitrag

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Rückwirkende Besoldungsanpassung eingeben? (Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung)

              Der TE hat auch nichts von Zeile 6 geschrieben
              Zeile 6 ist im Online-Portal für den Bruttoarbeitslohn vorgesehen, nicht zu verwechseln mit Nummer 3. der Lohnsteuerbescheinigung, die es im Portal so zum Eintippen bekanntlich nicht gibt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Rückwirkende Besoldungsanpassung eingeben? (Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung)

                Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung 2014 entspricht in meinem Fall tatsächlich Zeile 6 der Anlage N in ElsterOnline. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich also nichts mehr machen.

                Ich danke Ihnen dreien für ihre Hilfe -- so zeitnah gleich mehrere Beiträge von erfahrenen Nutzern zu bekommen, ist einfach toll.

                Herzlichen Dank & viele Grüße

                Noch ein Neuling

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                  #9
                  AW: Rückwirkende Besoldungsanpassung eingeben? (Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung)

                  Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich also nichts mehr machen.
                  Ich würde es so machen, wie in der Ausfüllhilfe beschrieben.

                  Zur Anleitung in der Ausfüllhilfe: siehe Post 3 bzw. Post 5
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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