Im EOP kann bei der Einkommensteuer eine Steuerberechnung (nach erfolgreicher Prüfung) nur über den Button Steuer berechnen und versenden angestoßen werden.
Dabei wird der Schalter für die Steuerberechnung nur auf der linken Seite des Portals angezeigt (siehe: Portal1.jpg).
Rechts stehen die Details der geprüften Steuerklärung. Man wird gebeten, die Einträge noch einmal zu überprüfen. Scrollt man zu diesem Zweck nach unten, verschwindet der Schalter für die Steuerberechnung aus dem Blickfeld.
Ist man dann am Ende der Erklärung angekommen, gibt es unten nur noch einen Button für Absenden (siehe: Portal2.jpg). Nach dem Versand ist aber eine Steuerberechnung nicht mehr ohne weiteres möglich.
Darüber sind schon etliche Portal-Nutzer gestolpert.
Es wäre deshalb wünschenswert, wenn der Aufruf der Steuerberechnung auch am Ende der Detailanzeige möglich wäre.
Dabei wird der Schalter für die Steuerberechnung nur auf der linken Seite des Portals angezeigt (siehe: Portal1.jpg).
Rechts stehen die Details der geprüften Steuerklärung. Man wird gebeten, die Einträge noch einmal zu überprüfen. Scrollt man zu diesem Zweck nach unten, verschwindet der Schalter für die Steuerberechnung aus dem Blickfeld.
Ist man dann am Ende der Erklärung angekommen, gibt es unten nur noch einen Button für Absenden (siehe: Portal2.jpg). Nach dem Versand ist aber eine Steuerberechnung nicht mehr ohne weiteres möglich.
Darüber sind schon etliche Portal-Nutzer gestolpert.
Es wäre deshalb wünschenswert, wenn der Aufruf der Steuerberechnung auch am Ende der Detailanzeige möglich wäre.
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