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Umsatzsteuererklärung 2015

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    Umsatzsteuererklärung 2015

    Guten Tag,

    würde gerne über ElsterOnline meine Umsatzsteuererklärung für 2015 erstellen und übermitteln. Der Zeitraum ist nicht auswählbar. Ist bekannt, warum das (noch) nicht möglich ist? Darf ich in dem Fall wohl eine Erklärung in Papierform abgeben?

    MfG, dwespel

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung 2015

    Hallo dwespel,

    im EOP soll die Umsatzsteuererklärung am 30.03.2016 bereitgestellt werden, da solltest du die normale Abgabefrist bis 31.05.2016 auch noch einhalten können.

    Falls du ein Windows-Rechner hast, könntest du die kostenlose Software Elsterformular verwenden, da gibt es die Umsatzsteuererklärung 2015 seit 14.01.2016.


    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 09.02.2016, 15:33. Grund: Ergänzung

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung 2015

      Wurde hier schon des Öfteren gefragt und beantwortet, siehe auch hier: https://www.elsteronline.de/eportal/Neues.tax

      Die Freischaltung im Portal ist für den 30.03.2016 geplant, per Elsterformular geht es schon eine ganze Weile und bei kommerziellen Anbietern auch. Da Deine Abgabefrist der 31.05.2016 ist, wenn nicht Besonderheiten wie Unternehmensaufgabe bestehen, kann Deine Frage nach der Papiererlaubnis mit einem extrem klaren Njet beantwortet werden.

      P.S.: Schade, ich war schon mal schneller ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung 2015

        Darf ich in dem Fall wohl eine Erklärung in Papierform abgeben?
        Papier geht jedenfalls nicht!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung 2015

          Danke für die schnellen Antworten. Auch wenn der Grund wohl nicht bekannt ist. Mir geht es nicht darum, Fristen einzuhalten, sondern das Ganze so bald wie möglich abzuschließen. Letztes Jahr wollte das FA meine Einkommensteuererklärung nicht abschließend bearbeiten, bevor die Umsatzsteuer erklärt wurde. MfG

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            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung 2015

            Das wird auch dieses Mal so sein. Wenn Du unbedingt darauf bestehst, dann gib halt jetzt die ESt-Erklärung elektronisch über das Portal ab und die USt-Erklärung über die anderen genannten elektronischen Wege oder Du wartest zumindest mit der USt bis Ende März.

            Vor März erfolgt so oder so keine ESt-Veranlagung.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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