abfindung in die steuererklärung eintragen

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  • zappi333
    Neuer Benutzer
    • 28.02.2015
    • 2

    #1

    abfindung in die steuererklärung eintragen

    ich habe 2014einen aufhebungsvertrag unterschrieben das geld wurde im jahr 2015 ausbezahlt in diesem jahr habe ich nur arbeitslosengeld 1 bezogen wo muss ich das eintragen
  • neysee
    Neuer Benutzer
    • 27.05.2007
    • 2640

    #2
    AW: abfindung in die steuererklärung eintragen

    Was, die Abfindung oder das ALG1?

    Und was hat das mit Elster zu tun?

    Kommentar

    • Kloebi
      Erfahrener Benutzer
      • 20.02.2011
      • 4670

      #3
      AW: abfindung in die steuererklärung eintragen

      ALG I kommt ab 2015 nur noch in den Hauptvordruck, Seite 4 oben, Zeile 91. Oder ist "dieses Jahr" 2016?

      Für die Abfindung solltest Du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben.

      Kommentar

      • zappi333
        Neuer Benutzer
        • 28.02.2015
        • 2

        #4
        AW: abfindung in die steuererklärung eintragen

        nein eine lohnsteuerabrechnung hab ich nicht bekommen der betrag wurde voll ausbezahlt

        Kommentar

        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          AW: abfindung in die steuererklärung eintragen

          Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Daten an das FA zu übermitteln und dir eine Kopie auszuhändigen. Wenn die Abfindung 2015 ausgezahlt wurde, musst du das bei dir suchen oder noch vom AG anfordern.

          Kommentar

          • neysee
            Neuer Benutzer
            • 27.05.2007
            • 2640

            #6
            AW: abfindung in die steuererklärung eintragen

            Dann wende dich an deinen alten AG oder einen Steuerberater.

            Kommentar

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