Fehler in Anlage AV - 2-Angaben zur Begünstigungsart

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  • AlexJana
    Neuer Benutzer
    • 02.04.2014
    • 4

    #1

    Fehler in Anlage AV - 2-Angaben zur Begünstigungsart

    GUten Abend,
    ich weiß nicht genau, ob ich hier richtig bin, aber vielleicht ist jemand dabei, der mir meine Frage beantworten kann.

    Ich mache im OnlinePortal gerade die Einkommensteuer 2015. Habe nur den einen Fehler in der Begünstigungsart für die Ehefrau (also mich).
    Habe den Haken gesetzt, dass ich unmittelbar begünstigt bin, jetzt muss ich in Zeile 11 eintragen, was ich für beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2014 habe.

    Ich weiß nicht, was ich da eintragen soll/muss?!

    :-(

    Kann mir jemand weiterhelfen? Bitte?

    Danke..

    Liebe Grüße
    Jana
  • neysee
    Neuer Benutzer
    • 27.05.2007
    • 2640

    #2
    AW: Fehler in Anlage AV - 2-Angaben zur Begünstigungsart

    Zitat von AlexJana Beitrag anzeigen
    Ich mache im OnlinePortal gerade die Einkommensteuer 2015. Habe nur den einen Fehler in der Begünstigungsart für die Ehefrau (also mich).
    Habe den Haken gesetzt, dass ich unmittelbar begünstigt bin, jetzt muss ich in Zeile 11 eintragen, was ich für beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2014 habe.

    Ich weiß nicht, was ich da eintragen soll/muss?!
    Dein zur gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtiges Bruttoentgelt 2014. Findest du auf der Durchschrift der Jahresmeldung zur Sozialversicherung.

    Kommentar

    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3014

      #3
      AW: Fehler in Anlage AV - 2-Angaben zur Begünstigungsart

      Sollte im Regelfall dein Bruttoarbeitslohn des Vorjahres sein.
      Solltest du in 2014 Lohnersatzleistungen bezogen haben, so kommen die in Zeile 13 der Anlage AV.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar

      • AlexJana
        Neuer Benutzer
        • 02.04.2014
        • 4

        #4
        AW: Fehler in Anlage AV - 2-Angaben zur Begünstigungsart

        2014?? nicht 2015??

        - - - Aktualisiert - - -

        Und muss ich das auch für meinen Mann ausfüllen die Anlage AV, auch wenn er keinen Riester-Vertrag hat, oder hat das damit nüscht zu tun??

        Ich danke euch...

        Kommentar

        • Elster-Tester
          Neuer Benutzer
          • 09.04.2013
          • 2511

          #5
          AW: Fehler in Anlage AV - 2-Angaben zur Begünstigungsart

          Zitat von AlexJana Beitrag anzeigen
          2014?? nicht 2015??

          Und muss ich das auch für meinen Mann ausfüllen die Anlage AV, auch wenn er keinen Riester-Vertrag hat, oder hat das damit nüscht zu tun??

          Ich danke euch...
          Ja, in die Anlage AV 2015 gehören Angaben zum Vorjahr.

          Wenn dein Mann kein Riester hat, dann hat er da nichts einzutragen.
          Mfg

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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15381

            #6
            AW: Fehler in Anlage AV - 2-Angaben zur Begünstigungsart

            Zitat von AlexJana Beitrag anzeigen
            2014?? nicht 2015??
            Du weißt doch dass hier die Vorjahresdaten einzutragen sind:

            Zitat von AlexJana Beitrag anzeigen
            jetzt muss ich in Zeile 11 eintragen, was ich für beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2014 habe
            Eine Anlage AV ist für jeden anzulegen, der einen Riester-Vertrag hat.

            Kommentar

            • neysee
              Neuer Benutzer
              • 27.05.2007
              • 2640

              #7
              AW: Fehler in Anlage AV - 2-Angaben zur Begünstigungsart

              Zitat von AlexJana Beitrag anzeigen
              2014?? nicht 2015??
              Wenn da 2014 steht, wird wohl 2014 gemeint sein. Hintergrund dürfte sein, dass der Gesetzgeber für den Anspruch auf die volle Zulage einen bestimmten Prozentsatz des Bruttoentgelts als Einzahlung in den Vertrag verlangt. Da es aber Menschen geben soll, die nicht jeden Monat dasselbe verdienen, und es daher etwas schwierig werden kann, einen Prozentsatz von einem laufenden und ggfs. erst bei Zahlung bekannten Entgelt in den Vertrag einzuzahlen, kam der Gesetzgeber auf die revolutionäre Idee, dass sich der Eigenbeitrag nach dem Entgelt des Vorjahres richtet.

              Zitat von AlexJana Beitrag anzeigen
              Und muss ich das auch für meinen Mann ausfüllen die Anlage AV, auch wenn er keinen Riester-Vertrag hat, oder hat das damit nüscht zu tun??
              Die Anlage AV dient der Beantragung des Sonderausgabenabzugs für Riesterverträge. Ein Sonderausgabenabzug für nicht vorhandene Riesterverträge ist sinnlos. Abgesehen davon, dass man für einen nicht existierenden Vertrag nur schwer Beitrag, Vertragsnr. etc. eintragen kann.

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