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Steuerberaterkosten in 2014 aus Gewerbebetrieb der 2013 geschlossen wurde?

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    Steuerberaterkosten in 2014 aus Gewerbebetrieb der 2013 geschlossen wurde?

    Hilfe! Wo kann ich Steuerberaterkosten, die in 2014 anfielen, aus Gewerbebetrieb der 2013 geschlossen wurde bei Elster Online angeben???

    #2
    AW: Steuerberaterkosten in 2014 aus Gewerbebetrieb der 2013 geschlossen wurde?

    Eigentlich gar nicht. Da die ja in 2013 einen Aufgabegewinn oder -verlust erklärt hast im Rahmen Deiner Anlage G, müsstest Du beantragen den Bescheid 2013 zu ändern, da der Aufgabegewinn oder -verlust sich rückwirkend geändert hat.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberaterkosten in 2014 aus Gewerbebetrieb der 2013 geschlossen wurde?

      die nicht ganz saubere Alternative ist, die Kosten als nachträgliche Betriebsausgaben in der Anlage G zu erklären.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberaterkosten in 2014 aus Gewerbebetrieb der 2013 geschlossen wurde?

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Da die ja in 2013 einen Aufgabegewinn oder -verlust erklärt hast im Rahmen Deiner Anlage G, müßtest Du beantragen den Bescheid 2013 zu ändern, da der Aufgabegewinn oder -verlust sich rückwirkend geändert hat.
        Oder besser: Der Steuerberater, der den 2013er Abschluß erstellt hat (mit Aufgabebilanz) hat bereits seine Rechnung hierfür als Rückstellung in die Bilanz gewinnmindernd bzw. verlusterhöhend eingebucht. Die Bezahlung gleicht nur noch die Rückstellung aus und wirkt sich nicht auf den Gewinn oder Verlust aus, wenn die abziehbaren Betriebsausgaben der Rechnung in Höhe der Rückstellung sind bzw. waren. Darüber kann der Steuerberater bestimmt die beste Auskunft geben, was jedoch jetzt Gebühren kosten könnte (Ich ahne schon die nächste Frage...).
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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