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Wo abruf bescheid

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    Wo abruf bescheid

    habe diese email vorhin bekommen.Wo kann ich das abrufen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerbehörde (Sachsen-Anhalt) über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid 2013) zur Abholung bereitgestellt.

    Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem 18.02.2016
    auf Ihren PC herunterladen!
    Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.

    Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese Mailadresse.

    Mit freundlichen Grüßen

    #2
    AW: Wo abruf bescheid

    Die Bescheiddaten sind aus dem Programm abzurufen, mit dem die Erklärung erstellt wurde. Ich vermute, dass die Erklärung nicht über Elsteronline, sondern über Elsterformular erstellt wurde. Daher die "Name".elfo-Datei auf deinem Rechner öffnen und auf Bescheiddatenabholung gehen.

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      #3
      AW: Wo abruf bescheid

      ok hab es.Verstehe bloss nicht warum nachgezahlt werden muss obwohl stand ich bekomme was wieder.
      ist ja auch nur eine freiwillige.muss man das dann zahlen?

      +------------------------------+---------------------+---------------------+---------------------+
      | | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
      | | | zuschlag | |
      | | € | € | € |
      +------------------------------+---------------------+---------------------+---------------------+
      | Festgesetzt werden | 324,00 | 0,00 | |
      | Abzug vom Lohn | -282,00 | -0,00 | |
      | verbleibende Beträge | 42,00 | 0,00 | 42,00 |
      +------------------------------+---------------------+---------------------+---------------------+

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        #4
        AW: Wo abruf bescheid

        warte den Papierbescheid ab. Nur der ist verbindlich und sollte Erläuterungen zu etwaigen Abweichungen enthalten.

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          #5
          AW: Wo abruf bescheid

          Auf den Papierbescheid wird ja auch bloss das gleiche drauf stehen.ärgerlich wenn man dann auf einmal ans finanzamt doch zahlen muss

          Kommentar


            #6
            AW: Wo abruf bescheid

            Zitat von geno_rbk Beitrag anzeigen
            Verstehe bloss nicht warum nachgezahlt werden muss obwohl stand ich bekomme was wieder
            Da steht doch nicht dass Du was wieder kriegst. Nachzahlen musst Du weil die Steuer höher ist als die vorausbezahlten Beträge (also die Lohnsteuer).

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              #7
              AW: Wo abruf bescheid

              NAja warte jetzt auf bescheid per post .Der Abgleich den man sich auch abrufen kann haut ja auch irgendwie nicht hin



              Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
              Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13.202 . . . . 14.080 . . . . . 878


              die 14080 stehen da nur im bescheid das erste ist der eigentlivhe bruttolohn

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                #8
                AW: Wo abruf bescheid

                Zitat von geno_rbk Beitrag anzeigen
                die 14080 stehen da nur im bescheid das erste ist der eigentlivhe bruttolohn
                Kommt dir da zufälliger Weise der Gedanke, dass die Abweichung in der festgesetzten Steuer an diesem kleinem Detail liegen könnte?

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                  #9
                  AW: Wo abruf bescheid

                  Na ich bin ja auf Nachzahlung vom Finanzamt an mich rausgekommen. Laut mein lohnschein habe ich auch nur die Summe nicht bekommen.mein Arbeitgeber hat 2 lohnsteuer ausdrucke den Finanzamt übermittelt einmal vom 01.01.bis 31.01. Und dann 01.01. Bis 31.12.

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                    #10
                    AW: Wo abruf bescheid

                    Zitat von geno_rbk Beitrag anzeigen
                    Na ich bin ja auf Nachzahlung vom Finanzamt an mich rausgekommen. Laut mein lohnschein habe ich auch nur die Summe nicht bekommen.mein Arbeitgeber hat 2 lohnsteuer ausdrucke den Finanzamt übermittelt einmal vom 01.01.bis 31.01. Und dann 01.01. Bis 31.12.
                    Dann weißt du ja, wo die Nachzahlung herkommt.

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                      #11
                      AW: Wo abruf bescheid

                      Aber was kann ich dann dagegen machen

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                        #12
                        AW: Wo abruf bescheid

                        ...hat 2 lohnsteuer ausdrucke den Finanzamt übermittelt einmal vom 01.01.bis 31.01. Und dann 01.01. Bis 31.12.
                        wie kommt solch eine seltsame Konstellation zu Stande?
                        Sollte es logischerweise nicht mit dem 01.02. weiter gehen?
                        Gruß, Basteltyp

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                          #13
                          AW: Wo Abruf Bescheid

                          Hallo geno_rbk,

                          verstehe ich das jetzt richtig, dass Ihnen ZWEI Lohnsteuerbescheinigungen für 2013 vorliegen:
                          - eine vom 01.01. - 31.01.2013
                          - eine vom 01.01. - 31.12.2013
                          mit gleicher Steuerkl., gleichem Arbeitgeber, gleicher Personalnummer etc. ?

                          Soll dann die zweite Bescheinigung eine Korrektur der ersten sein?
                          Haben Sie vielleicht im ersten Monat ein zusätzliches Einkommen bekommen?

                          Reden wir nicht über Zahlen, aber schildern Sie bitte die Umstände offen und nachvollziehbar.
                          Mit freundlichen Grüßen
                          gez. D. Cremer

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                            #14
                            AW: Wo abruf bescheid

                            du liest die Erläuterungen und die Rechtsbehelfsbelehrung im Papierbescheid. Dort ist auch eine Durchwahlnummer zum FA angegeben.

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                              #15
                              AW: Wo abruf bescheid

                              Zitat von geno_rbk Beitrag anzeigen
                              Aber was kann ich dann dagegen machen
                              Ich würde zunächst versuchen, beim AG aufzuklären, warum er zwei LStB übermittelt hat und wie denn nun die korrekten Daten sind, aber so kleckerweise, wie du mit den Infos rausrückst, würde es mich nicht wundern, wenn du es schon getan hast.

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