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Wo abruf bescheid

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    #16
    AW: Wo abruf bescheid

    Deswegen denke ich das der gilt mit 01.01.bis 31.12.
    Muss aber auch sagen das ich per Papier von Januar auch nen 0,00 Ausdruck gibt

    - - - Aktualisiert - - -

    Bei jahressummen im lohnschein steht das mit den was ich gerechnet hatte. Und dafür hab ich auch eine lohnsteuerBescheinigung

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    Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
    Hallo geno_rbk,

    verstehe ich das jetzt richtig, dass Ihnen ZWEI Lohnsteuerbescheinigungen für 2013 vorliegen:
    - eine vom 01.01. - 31.01.2013
    - eine vom 01.01. - 31.12.2013
    mit gleicher Steuerkl., gleichem Arbeitgeber, gleicher Personalnummer etc. ?

    Soll dann die zweite Bescheinigung eine Korrektur der ersten sein?
    Haben Sie vielleicht im ersten Monat ein zusätzliches Einkommen bekommen?

    Reden wir nicht über Zahlen, aber schildern Sie bitte die Umstände offen und nachvollziehbar.
    Es war ein befristeter Vertrag bis 31.01.danach ging es ja weiter beim gleichen Arbeitgeber. Genau so liegt es vor.und so wurde es Finanzamt übermittelt .wie gesagt laut lohnschein stimmt der für das ganze Jahr

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      #17
      AW: Wo Abruf Bescheid

      Ahh, jetzt ist alles klar:
      Zitat von geno_rbk Beitrag anzeigen
      Deswegen denke ich das der gilt mit 01.01.bis 31.12.
      Muss aber auch sagen das ich per Papier von Januar auch nen 0,00 Ausdruck gibt

      Bei jahressummen im lohnschein steht das mit den was ich gerechnet hatte. Und dafür hab ich auch eine Lohnsteuerbescheinigung


      Es war ein befristeter Vertrag bis 31.01.danach ging es ja weiter beim gleichen Arbeitgeber. Genau so liegt es vor.und so wurde es Finanzamt übermittelt .wie gesagt laut lohnschein stimmt der für das ganze Jahr.
      Ihre Korrektur für 01.01. - 31.12.2013 wurde nicht als solche gewertet, sondern alle Bescheinigungen wurden zusammengezählt
      Da hat jemand das 2016-Verfahren schon auf 2013 angewandt und den Unterschied zwischen "zur Steuer berücksichtigen" und "zur Steuer heranziehen" nicht verstanden.

      Das ist einen Einspruch wert
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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        #18
        AW: Wo abruf bescheid

        Na und wie stelle ich das an soll ich den 0,00 Ausdruck und nochmal die andern als Kopie ans Finanzamt schicken ?
        Hab da echt keine Ahnung davon

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          #19
          AW: Wo abruf bescheid

          1. Warte auf den Papierbescheid.

          2. Rufe im FA an, das klärt vielleicht schon alles.

          3. Kannst du immer noch schriftlich Einspruch einlegen.

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            #20
            AW: Wo abruf bescheid

            Wielange dauert eigentlich PapierBescheid und ist da alles gleich wie das was ich abgerufen habe

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              #21
              AW: Wo abruf bescheid

              hast Du heute schon in deinen Briefkasten geschaut?

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                #22
                AW: Wo abruf bescheid

                Ja klar Post ist auch schon durch wundert mich eigentlich

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                  #23
                  AW: Wo abruf bescheid

                  So steuerbescheid ist heute gekommen habe angerufen und dann darauf hin ein einspruCh gemacht?.
                  Wie lange dauert das jetzt eigentlich?

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Wo abruf bescheid

                    Woher sollen wir das wissen? Wenn der Sachbearbeiter abhilft, geht das relativ schnell, wenn der Vorgang an die Einspruchsstelle abgegeben wird, kann das schon dauern.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      AW: Wo abruf bescheid

                      Hätte ja sein können das jemand da Erfahrungen hat. Man muss ein ja nicht gleich blöd kommen

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                        #26
                        AW: Wo abruf bescheid

                        Zitat von geno_rbk Beitrag anzeigen
                        So steuerbescheid ist heute gekommen habe angerufen und dann darauf hin ein einspruCh gemacht?.
                        Wie lange dauert das jetzt eigentlich?
                        In einfachen Fällen sollte zwei-drei Wochen später ein neuer Bescheid kommen. Je nach Komplexitität kann es auch deutlich länger dauern. Hängt also auch davon ab, inwieweit DC1961s Maßgabe

                        schildern Sie bitte die Umstände offen und nachvollziehbar
                        beherzigt wurde. Das FA wird nicht analog zu diesem Thread im Frage-Antwort-Spiel jedes Detail einzeln herauskitzeln.

                        Weiterhin gelten auch alle Aussagen zur Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen analog. Wenn gerade viele krank sind, dauert es länger.

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                          #27
                          AW: Wo abruf bescheid

                          Man muss ein ja nicht gleich blöd kommen
                          Was meinst du denn damit?

                          Erfahrungen hat man, wenn überhaupt, immer nur mit dem eigenen Finanzamt und die lassen sich nun mal nicht auf andere Finanzämter irgendwo in Deutschland übertragen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Wo abruf bescheid

                            Wollte nochmal berichten hatte einspruch gemacht und heute auf Anfragen kam eine Mail das ein geänderter steuerbescheid unterwegs ist. Da bin ich mal gespannt. .hoffentlich nicht noch schlimmer als vorher

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