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Zusammenveranlagung von Ehepartnern

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    Zusammenveranlagung von Ehepartnern

    Wir haben nun geheiratet und möchten zusammen veranlagen. Gibt jeder auf seinem Profil die Daten ein oder gibt man alle Daten bei einem Profil ein?

    #2
    AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

    Man gibt alle Daten bei einem Profil, üblicherweise dem des Ehemanns ein, man macht ja auch nur eine gemeinsame Steuererklärung !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Man gibt alle Daten bei einem Profil, üblicherweise dem des Ehemanns ein, man macht ja auch nur eine gemeinsame Steuererklärung !
      Danke, dann werd ich mal weiter Daten eingeben, bis jetzt hat die Onlineausfüllung geklappt.

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        #4
        AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

        Zitat von Unbekannter Beitrag anzeigen
        Danke, dann werd ich mal weiter Daten eingeben, bis jetzt hat die Onlineausfüllung geklappt.
        Wie kann ich aber jetzt die gespeicherten Daten bzw. die Belege der Ehefrau in mein Profil bzw. jetzt in die gemeinsame Steuererklärung übernehmen oder muss ich alles neu eingeben?

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          #5
          AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

          Wie kann ich aber jetzt die gespeicherten Daten bzw. die Belege der Ehefrau in mein Profil bzw. jetzt in die gemeinsame Steuererklärung übernehmen oder muss ich alles neu eingeben?
          Wenn du mit Profil meinst, dass bisher jeder ein eigenes Konto hat, dann geht es so:

          Du musst in deinem Konto unter Dienste den Belegabruf für deine Frau beantragen. Wenn sie ein eigenes Konto hat, kann sie den Belegabruf dort sofort freigeben.

          Wenn du mit Profil nur ein Steuerprofil in deinem Konto meinst und der Belegabruf für deine Frau dort bereits freigeschaltet ist, dann wählst du für den Belegabruf einfach ihre ID aus.

          Die ID muss vorher händisch bei der Ehefrau eingegeben werden, da sonst die Belege nicht zugeordnet werden können.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

            Danke,
            habe soweit alles eingetragen, hab mich ordentlich befasst, manche Sachen ergeben aber keine Logik, die
            dann beim Prüfen als Fehler angemarkert waren.
            Da nun die Zusammenveranlagung auf jeden Fall empfohlen wurde, wie kann man aber gleichzeitig
            prüfen lassen, ob nicht doch eine Einzelveranlagung günstiger wäre?
            Denn wenn ich auf "Absenden" drücke, wird dann wahrscheinlich da so beim Finanzamt berechnet.
            MfG

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              #7
              AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

              Hallo Unbekannter,

              da wirst du noch für dich und deine Frau eine eigene Erklärung anlegen müssen und berechnen lassen ohne dann abzusenden.

              Warum arbeitest du eigentlich im EOP ?
              Hast du einen Windows-Rechner -> da könntest du mit der Software Elsterformular arbeiten, die ist wesentlich benutzerfreundlicher.

              Tschüß

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                #8
                AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

                ... manche Sachen ergeben aber keine Logik, die dann beim Prüfen als Fehler angemarkert waren.
                Wenn die Prüfung Fehler meldet, wirst du sowieso nicht versenden können!

                Die Fehler müssen zuerst beseitigt werden, gleich ob du im EOP arbeitest oder ElsterFormular benutzt.
                Wenn du bei der Fehlerbeseitigung Hilfe benötigst, musst du die Fehlermeldungen konkret mitteilen!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

                  Elsterformular und Elsteronlineportal können und dürfen keine Konkurrenz zu kommerziellen Programmen sein, daher gibt es daher keine Günstigerprüfungsfunktion. Wenn du also prüfen möchtest, was günstiger ist, musst Du mit diesen beiden Programmen wohl oder übel, wie Charlie24 schon gesagt hat, drei Erklärungen anlegen, nämlich eine Zusammenveranlagungserklärung und zwei Erklärungen für Einzelveranlagungen von Ehegatten, damit Du das Gesamtergebnis vergleichen kannst. Kommerzielle Programme mögen tendenziell eher das automatisch prüfen und möglicherweise dann automatisch im Bedarfsfall zwei Einzelveranlagungserklärungserklärungen kreieren. Ob das so ist und ggf. wie komfortabel, weiß ich nicht.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Ob das so ist und ggf. wie komfortabel, weiß ich nicht.
                    Bei meiner Software ist das so. Ich geb die Daten wie bei Zusammenveranlagung ein und bei der Prüfung (quasi die Plausibilitätsprüfung in ElsterFormular) wird auch berechnet ob Einzelveranlagung günstiger ist. Ich geh davon aus dass das bei Kaufsoftware grundsätzlich so ist.

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                      #11
                      AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

                      Habe also nun die Elstersoftware geladen, und schon meine Einzelveranlagung macht nur Fehlermeldungen, obwohl ich alle Daten vom Elsteronline ausgedruckt habe und eigentlich ganz leicht übernommen konnte. Momentan bin ich beim Problem, dass mein Kind, welches nicht bei mir wohnt, sondern bei der Mutter, dass ich Kinderbetreuungskosten angeben soll, plus Dienstleister und Anschrift, ich habe aber keine Betreuungskosten, habe auch 0 Euro angegeben, ich kann auch generell nichts eintragen, das Programm erkennt das so oder so mit Fehler an. Weiterhin sagt das Programm, ich soll die Kosten und die Zeit für eine auswärtige Unterbringung angeben, obwohl es keine gab, bzw habe nichts dergleichen angekreuzt. Bin grad richtig pappe satt, saß seit früh um 8 und hab mehrere Sachen probiert, das Programm führt mich hier immer im Kreis umher. Soll ich gleich die Papierform wählen?

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                        #12
                        AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

                        Hallo Unbekannter,

                        verstehe ich dich jetzt richtig -> du arbeitest mit dem Elsterformular ?!

                        Dann solltest du mal deine konkreten ausgefüllten Zeilen in der betroffenen Anlage Kind mitteilen, nur dann kann man den Fehler mal nachstellen und dir vielleicht sagen wo es klemmt.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

                          du kannst die Papierform wählen, soweit du keine Gewinneinkünfte hast. Dann kannst du aber gar nicht berechnen, was günstiger ist.

                          Man muss halt sehr sorgfältig schauen, wer Stpfl. oder Person B ist und exakt die richtigen Spalten in der richtigen von drei Erklärungen ausfüllen.

                          Wenn du solche Probleme hast, sind die 20 Euro für Wiso etc. vielleicht gut angelegtes Geld.

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                            #14
                            AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

                            Hallo,
                            also ich nehm ja nun die ElsterSoftware, habe meinen Fall irgendwie fertig bekommen, wegen der Anlage Kind habe ich einiges probiert und anders eingetragen.
                            Nun habe ich als begonnen für meine Frau eine Einzelveranlagung zu starten. Nach der 2.Seite kam die Plausibilitätsprüfung mit der Meldung, das bei Einzelveranlagung jeder mit seiner einzelnen Steuernummer anzugeben ist: HABE ICH GEMACHT!!!! Da häng ich schon wieder fest...... Will das Programm etwa, dass ich diese Steuererklärung etwa auf einem anderen Rechner mache??

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                              #15
                              AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

                              Zitat von unbekannter Beitrag anzeigen
                              habe ich gemacht!!!!
                              dann sag ihm doch einfach, dass er dass nicht mehr prüfen soll!,!!!!!!!!!!!!1elf

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