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Zusammenveranlagung von Ehepartnern

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    #16
    AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

    Hallo, bin also nun mal bei der Eingabe Einzelveranlagung der Daten für meine Frau. Ich mach es kurz, Fehlermeldung: Steuerberechnung konnte nicht durchgeführt werden, :Für ein zu berücksichtigendes Kind kann nicht automatisiert erkannt werden, für wie viele Monate der Kinderfreibetrag zu gewähren ist.

    Das Kind hat das ganze Jahr über mit im Haushalt gelebt, da gab es keine Unterbrechungen o.ä., tja wie nun weiter?

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      #17
      AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

      Ist ein Kind eventuell über 18 Jahre alt und in Ausbildung?

      Generell gilt: Bei Einzelveranlagung darf nur der hälftige Kindergeldanspruch eingetragen werden! 2015 wären das 1.128,00 € für 12 Monate.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

        Ich habe auch eine Frage,

        wenn ich für uns als Ehepaar eine Steuererklärung abgeben möchte, müssen beide registriert sein oder kann ich für meinen Zugang die Daten meiner Frau ohne weitere Registrierung vollständig mit bearbeiten.?

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          #19
          AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

          wenn ich für uns als Ehepaar eine Steuererklärung abgeben möchte, müssen beide registriert sein oder kann ich für meinen Zugang die Daten meiner Frau ohne weitere Registrierung vollständig mit bearbeiten.?
          Um die Steuererklärung für Ehegatten bearbeiten und aus dem ElsterOnline-Portal versenden zu können, ist nur eine Registrierung notwendig!

          Das gilt nicht nur für die Zusammenveranlagung, auch bei einer Einzelveranlagung könnte die Datenübermittlung an das Finanzamt von einem Konto aus erfolgen.

          Soll der Belegabruf genutzt werden, muss neben der eigenen Anmeldung zur Teilnahme am Belegabruf zusätzlich die Berechtigung für den Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, beantragt werden.
          Das erfolgt unter Dienste, dort Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) im Unterpunkt Berechtigung beantragen.

          Der Ehegatte erhält dann per Post einen Freischaltcode.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Um die Steuererklärung für Ehegatten bearbeiten und aus dem ElsterOnline-Portal versenden zu können, ist nur eine Registrierung notwendig!

            Das gilt nicht nur für die Zusammenveranlagung, auch bei einer Einzelveranlagung könnte die Datenübermittlung an das Finanzamt von einem Konto aus erfolgen.

            Soll der Belegabruf genutzt werden, muss neben der eigenen Anmeldung zur Teilnahme am Belegabruf zusätzlich die Berechtigung für den Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, beantragt werden.
            Das erfolgt unter Dienste, dort Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) im Unterpunkt Berechtigung beantragen.

            Der Ehegatte erhält dann per Post einen Freischaltcode.
            Passt! So habe ich sogar zusätzlich für ein Kind (über 18, aber in Ausbildung (Studium)) den Belegabruf eingerichtet, funzt perfekt. Dauert halt ein paar Tage bis das Schreiben vom FA kommt.

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              #21
              AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

              Ich bin dabei, eine Elster-Online Einkommensteuererklärung zu machen. Dazu habe ich die Funktion " Belegdaten abrufen" benutzt und das geht auch.
              Für meine Ehefrau ( zusammenveranlagt )will ich ebenfalls die Belege abrufen und einfüllen. Den Weg finde ich aber nicht. Bei der Auswahl wird nur meine ID angezeigt.

              Was tun?

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                #22
                AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

                Du musst dort unter Dienste das Menü Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) öffnen und eine Berechtigung beantragen.

                Du benötigst für die Antragsstellung die Identifikationsnummer sowie das Geburtsdatum deiner Ehefrau.
                Sie erhält dann einen Freischaltcode per Post zum Freischalten durch dich oder, wenn sie selbst ein ElsterOnline-Konto hat, gibt sie dort den Belegabruf frei
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

                  Zitat von mawekra Beitrag anzeigen
                  Ich bin dabei, eine Elster-Online Einkommensteuererklärung zu machen. Dazu habe ich die Funktion " Belegdaten abrufen" benutzt und das geht auch.
                  Für meine Ehefrau ( zusammenveranlagt )will ich ebenfalls die Belege abrufen und einfüllen. Den Weg finde ich aber nicht. Bei der Auswahl wird nur meine ID angezeigt.

                  Was tun?
                  Hallo mawekra,

                  wenn du den Beitrag Nr. 19 vom 12.06.2016 gelesen hättest, wäre deine Frage schon exakt beantwortet, zumal dein Beitrag die Nr. 21 in diesem Thema ist.
                  Eine Anregung also -> SuFu bemühen und etwas lesen und manches Problem ist damit schon gelöst.

                  Tschüß

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                    #24
                    AW: Zusammenveranlagung von Ehepartnern

                    Danke Charlie 24,
                    Das habe ich so schon gemacht. Jetzt muß ich nur noch auf den Postbrief warten. Das hatte ich nicht begriffen.

                    Mawekra

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