Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Betrag der Steuererklärung nachträglich im Formular berechnen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Betrag der Steuererklärung nachträglich im Formular berechnen

    Hallo zusammen,

    ich habe meine Einkommensteuererklärung 2014 online ausgefüllt.
    Ich habe den Bescheid vom Finanzamt bekommen, das Guthaben ist leider vom Jahr davor abweichend. (das Jahr davor hatte ich es über einen Steuerverein machen lassen)

    Ich würde jetzt gerne meine Einkommensteuererklärung 2014 online nochmal prüfen und berechnen lassen, es funktioniert aber nicht.

    Könnt ihr mir bitte erklären, wie ich den Betrag/Guthaben nachträglich online prüfen kann?

    Danke im Voraus für eine Rückmeldung.

    #2
    AW: Betrag der Steuererklärung nachträglich im Formular berechnen

    Hallo EPI123,

    wer soll dir hier helfen -> mit Glaskugel lesen -> ohne Zahlenangaben weiß doch niemand warum dein Guthaben im Vorjahr x Euro war und das Jahr danach y Euro.

    Verrate doch mal mit welchem Programm du arbeitest ?
    Jedes Programm bietet eine Steuerberechnung an -> da kannst du doch selbst mit deinen Zahlen das überprüfen.

    Außerdem postest du hier im Forum für Arbeitgeber, die Probleme mit den Lohnsteuerbescheinigungen für ihre Arbeitnehmer haben.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Betrag der Steuererklärung nachträglich im Formular berechnen

      In diesem Unterforum bist du aber gänzlich falsch!

      ElsterOnline-Portal oder nicht?

      Wenn ja: Neue Erklärung starten, das Jahr 2014 auswählen und das Angebot zur Datenübernahme annehmen. Alle Daten übernehmen!

      Die Erklärung ist damit praktisch wiederhergestellt. Nach Prüfung wird dir Steuer berechnen und versenden angeboten. Danach erscheint im linken Fenster der Button für die Steuerberechnung.

      Absenden darfst du natürlich nicht!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Betrag der Steuererklärung nachträglich im Formular berechnen

        Ja genau, ich habe es für 2014 über den ElsterOnline-Portal gemacht.

        Ich habe mich nicht getraut eine neue Erklärung zu starten, aber wenn du sagst, dass es nur über diesen Weg möglich ist, sehe ich keine Alternative!

        Danke

        Kommentar


          #5
          AW: Betrag der Steuererklärung nachträglich im Formular berechnen

          Hallo EPI123,

          falls du mit der Software Elsterformular arbeitest -> dann speicherst du deine versendete Erklärung unter neuem Namen ab und lässt dann die Steuerberechnung durchlaufen und du hast dein Ergebnis zum Vergleichen.

          Tschüß

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von EPI123 Beitrag anzeigen
          Ja genau, ich habe es für 2014 über den ElsterOnline-Portal gemacht.

          Ich habe mich nicht getraut eine neue Erklärung zu starten, aber wenn du sagst, dass es nur über diesen Weg möglich ist, sehe ich keine Alternative!

          Danke
          Hallo EPI123,

          es kann ja nicht passieren -> du sollst ja auf keinen Fall noch einmal übermitteln.

          P.S. Also gehört das Thema in das EOP -> da verschiebe ich mal.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Betrag der Steuererklärung nachträglich im Formular berechnen

            Bei ElsterFormular kann man die Steuerberechnung auch bei einer nicht mehr editierbaren Erklärung durchlaufen lassen, das Kopieren ist dazu gar nicht notwendig!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X