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Einmalzahlungen - steuerbegünstigt?

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    Einmalzahlungen - steuerbegünstigt?

    Hallo!!
    Die Lohnbuchhaltung teilte mir mit, dass Einmalzahlungen in der Steuererklärung angegeben werden können, und dass diese sich begünstigend auf mich auswirken. Ist dem so? Wenn ja, habe ich es die letzten Jahre leider versäumt.
    Kann mir jemand helfen und weiß, wie ich diese Einmalzahlungen eintragen kann? Bei uns werden einmal jährlich eine Anwesenheitsprämie (Krankheitsquote) und eine Leistungsprämie ausgeschüttet und nun sitze ich gerade an der Erklärung für 2015.
    Habt vielen Dank und schonmal ein schönes Wochenende

    #2
    AW: Einmalzahlungen - steuerbegünstigt?

    Die Einmalzahlung ist doch nicht für mehrere Jahre. Sie ist ganz normal vom Arbeitgeber mit dem restlichen Arbeitslohn zu bescheinigen und in der Steuererklärung anzugeben.

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      #3
      AW: Einmalzahlungen - steuerbegünstigt?

      Ich behaupte sogar, dass Einmalzahlungen als steuerpflichtiger Lohn angegeben werden müssen. Die einzige Frage ist, ob sie für mehrere Arbeitsjahre sind oder nicht, und ob die Fünftelregelung gilt.

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        #4
        AW: Einmalzahlungen - steuerbegünstigt?

        okay, das heisst keine Extrabehandlung von Einmalzahlungen? Alles im Sinne der Lohnsteuerbescheinigung eintragen und gut?

        Es geht nur um 2015, nicht um mehrere Jahre. Versteuert sind die Einmalzahlung und das nicht zu knapp, deswegen der Tipp von der Buchhaltung unbedingt die Einmalzahlungen mit anzugeben, aber scheinbar hatte ich etwas missverstanden. Vielen Dank für die Antworten!

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