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Bearbeitungszeit Finanzamt ab Einreichung der vorausgefüllten Steuererklärung

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    #16
    AW: Bearbeitungszeit Finanzamt ab Einreichung der vorausgefüllten Steuererklärung

    Zitat von WeHa Beitrag anzeigen
    Damit ich nicht einer unter vielen bleibe der nur meckert und sich nicht mehr meldet..

    Heute kam der Steuerbescheid (Abgabe 02.01.2016).
    Da laut oben geposteten Link die Finanzämter dieSoftware für die Erklärung 2015 erst seit 09.03 hatten, war das ein relativ gutes Tempo.
    Das dürfte eine 0815 Erklärung gewesen sein, weil das Programm freigegeben wurde. Der Bearbeiter hat die Erklärung wahrscheinlich nie "angefasst".

    Hast Du Beitrag 1 gelesen?
    9 Tage
    Es gibt also schnellere Ämter als in MV.
    Zuletzt geändert von stiller; 18.03.2016, 18:29. Grund: Beitrag 1
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #17
      AW: Bearbeitungszeit Finanzamt ab Einreichung der vorausgefüllten Steuererklärung

      ruf doch einfach deinen Sachbearbeiter an, hat bisher bei mir immer durchschlagenden Erfolg gehabt (abgesehen davon, als der Bearbeiter einmal unglücklicherweise eine Woche nach der Abgabe der Steuererklärung seinen Jahresurlaub angetreten hat).

      Zitat von WeHa Beitrag anzeigen
      Ich habe am 02.01.16 abgegeben, in BaWü, und warte bis heute. Ist eine völlig simple Erklärung nur mit Anlage N für einen Ferienjob.

      Finds eine Frechheit, von wegen Elster mit Zertifikat geht schneller.

      Kommentar


        #18
        AW: Bearbeitungszeit Finanzamt ab Einreichung der vorausgefüllten Steuererklärung

        @Prokurist

        Und was soll das bringen? Die Bearbeitung von Steuererklärungen wird üblicherweise nicht vorgezogen nur weil der Steuerpflichtige anruft und den Bearbeiter nervt.

        Außerdem hat der TE inzwischen seinen Einkommensteuerbescheid und das Thema ist erledigt.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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