Hallo,
nach einigen Jahren habe ich jetzt doch mal wieder ein Problem beim Ausfüllen der Anlage Vorsorgeaufwand.
Ich bin Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk. Mein Arbeitgeber zahlt den Arbeitgeberanteil an mich aus, der Gesamtbetrag wird von meinem Konto eingezogen. Ich weise gegenüber meinem Arbeitgeber nach, daß ich seinen Anteil ans Versorgungswerk gezahlt habe durch Übersendung der Bescheinigung, die am Anfang des nächsten Jahres vom Versorgungswerk erstellt wird. Außerdem überweise ich noch freiwillig zusätzliche Beiträge, die über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehen am Ende des Jahres.
In der Vergangenheit hat mein Arbeitgeber bzw. der Steuerberater dazu gar nichts auf der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgefüllt. In diesem Jahr wurde sein Anteil in Zeile 22 b) eingetragen. Den Arbeitnehmeranteil hat er weggelassen, denn der war zu dem Zeitpunkt ja noch nicht nachgewiesen und er hat ihn auch nicht überwiesen.
Wenn ich jetzt bei der Anlage N nur die Zeile 22 b) ausfülle, wird bei der Anlage Vorsorgeaufwand von mir erwartet, daß ich auch den Arbeitnehmeranteil ausfülle. Bislang habe ich meinen gesamten Anteil (bis zur BBG und darüber) immer in Zeile 5 dieser Anlage eingetragen. Fülle ich nun dazu nichts aus, kann ich keine Plausibilitätsprüfung und keine Steuerberechnung machen.
Was soll ich tun? Meinen hälftigen AN-Anteil errechnen, in N in Zeile 23 b) und den darüber hinausgehenden Anteil in Zeile 5 bei V? Oder den AG-Anteil in Zeile 22 b) bei N einfach weglassen, das FA sieht ja elektronisch, daß das gezahlt wurde, und meine Zahlung insgesamt (AN-Anteil und überschießend) in Zeile 5 bei V eintragen und vorsorglich ein Anschreiben mit Schilderung des Sachverhalts an das FA beilegen (die Bescheinigung des Versorgungwerkes schicke ich ja ohnehin immer mit)?
Wer weiß Rat? Danke im voraus, sab62
nach einigen Jahren habe ich jetzt doch mal wieder ein Problem beim Ausfüllen der Anlage Vorsorgeaufwand.
Ich bin Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk. Mein Arbeitgeber zahlt den Arbeitgeberanteil an mich aus, der Gesamtbetrag wird von meinem Konto eingezogen. Ich weise gegenüber meinem Arbeitgeber nach, daß ich seinen Anteil ans Versorgungswerk gezahlt habe durch Übersendung der Bescheinigung, die am Anfang des nächsten Jahres vom Versorgungswerk erstellt wird. Außerdem überweise ich noch freiwillig zusätzliche Beiträge, die über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehen am Ende des Jahres.
In der Vergangenheit hat mein Arbeitgeber bzw. der Steuerberater dazu gar nichts auf der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgefüllt. In diesem Jahr wurde sein Anteil in Zeile 22 b) eingetragen. Den Arbeitnehmeranteil hat er weggelassen, denn der war zu dem Zeitpunkt ja noch nicht nachgewiesen und er hat ihn auch nicht überwiesen.
Wenn ich jetzt bei der Anlage N nur die Zeile 22 b) ausfülle, wird bei der Anlage Vorsorgeaufwand von mir erwartet, daß ich auch den Arbeitnehmeranteil ausfülle. Bislang habe ich meinen gesamten Anteil (bis zur BBG und darüber) immer in Zeile 5 dieser Anlage eingetragen. Fülle ich nun dazu nichts aus, kann ich keine Plausibilitätsprüfung und keine Steuerberechnung machen.
Was soll ich tun? Meinen hälftigen AN-Anteil errechnen, in N in Zeile 23 b) und den darüber hinausgehenden Anteil in Zeile 5 bei V? Oder den AG-Anteil in Zeile 22 b) bei N einfach weglassen, das FA sieht ja elektronisch, daß das gezahlt wurde, und meine Zahlung insgesamt (AN-Anteil und überschießend) in Zeile 5 bei V eintragen und vorsorglich ein Anschreiben mit Schilderung des Sachverhalts an das FA beilegen (die Bescheinigung des Versorgungwerkes schicke ich ja ohnehin immer mit)?
Wer weiß Rat? Danke im voraus, sab62
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