Hallo allerseits,
ich bin Masterstudent und hatte zwei Arbeitsverhältnisse im Jahr 2015 (keine Pauschalbesteuerung). Die Frage bezieht sich auf das Semesterticket:
In Job 1 (LSt-Klasse I) habe ich das ganze Jahr gearbeitet (hier zähle also beide Semestertickets zum Arbeitsweg), in Job 2 (LSt-Klasse VI) nur das letzte Quartal (hier nur das Semesterticket vom Wintersemester).
In beiden Fällen ist der Preis des Semestertickets höher als die Pendlerpauschale, die sich ergibt. Trage ich das Semesterticket in Zeile 35 „Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten) (Euro)“ der jeweiligen Arbeitsverhältnisse ein, so wird der Preis doppelt gezählt. Das erscheint mir nicht korrekt.
Außerdem hätte ich das Semesterticket auch in die Fortbildungskosten geschrieben, da dort ja das Masterstudium hingehört, und der Beitrag zum Semesterticket verpflichtend zum Studentenwerksbeitrag gehört. Auch hier wäre der ja doppelt berücksichtigt. Das scheint mir auch nicht korrekt, sollte man das Semesterticket aus den Studentenwerksbeiträgen rausrechnen?
Ich bedanke mich im Voraus
ich bin Masterstudent und hatte zwei Arbeitsverhältnisse im Jahr 2015 (keine Pauschalbesteuerung). Die Frage bezieht sich auf das Semesterticket:
In Job 1 (LSt-Klasse I) habe ich das ganze Jahr gearbeitet (hier zähle also beide Semestertickets zum Arbeitsweg), in Job 2 (LSt-Klasse VI) nur das letzte Quartal (hier nur das Semesterticket vom Wintersemester).
In beiden Fällen ist der Preis des Semestertickets höher als die Pendlerpauschale, die sich ergibt. Trage ich das Semesterticket in Zeile 35 „Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten) (Euro)“ der jeweiligen Arbeitsverhältnisse ein, so wird der Preis doppelt gezählt. Das erscheint mir nicht korrekt.
Außerdem hätte ich das Semesterticket auch in die Fortbildungskosten geschrieben, da dort ja das Masterstudium hingehört, und der Beitrag zum Semesterticket verpflichtend zum Studentenwerksbeitrag gehört. Auch hier wäre der ja doppelt berücksichtigt. Das scheint mir auch nicht korrekt, sollte man das Semesterticket aus den Studentenwerksbeiträgen rausrechnen?
Ich bedanke mich im Voraus
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